Foto: © zstockphotos/123RF.com
HWK Trier | Oktober 2024
Photovoltaik: Weiterbildung für Handwerksprofis
Solartechnik wird in Zeiten der Energiewende und steigender Energiepreise immer wichtiger – und immer leistungsfähiger.
(Foto: © citadelle/123RF.com)
Vorlesen:
April 2011
Material reinwerfen und losfahren – so einfach darf es sich keiner machen. Bei ungesichertem Ladegut haften Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter. Hohe Geldstrafen und sogar Fahrverbote sind möglich.
Schnell zum Kunden? Aber nur dann, wenn sich der Handwerker schon vorher Zeit genommen hat. Um den Wagen zu beladen. "Einfach reinstellen und hoffen, dass die Ladung nicht verrutscht, ist schlicht verboten", weiß Ladungssicherungsexperte Josef Lahme aus Brilon. "Wer bei einer Verkehrskontrolle auffällt, darf sich auf drastische Strafen einstellen und muss für eine ordnungsgemäße Sicherung des Ladeguts sorgen."
Grundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Ordnung. Paragraf 22 verlangt, dass Ladung grundsätzlich so zu verstauen ist, dass sie nicht verrutschen, umfallen, umherrollen oder herunterfallen kann und Lärm vermeidet. Das hat nach den anerkannten Regeln der Technik wie den VDI-Richtlinien zur "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" zu erfolgen. Wer sich nicht daran hält und sich nicht mit Ladungssicherung auskennt, muss als Fahrer mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg, im Extremfall bis zu 150 Euro und drei Punkte.
Was weniger bekannt ist: Auch der Verlader, dessen Vorgesetzter und der Fahrzeughalter haften. "250 Euro und fünf Punkte erwarten den Verlader, 400 Euro und fünf Punkte den Vorgesetzten des Verladers aufgrund der Verletzung seiner Kontrollpflicht und 540 Euro und neun Punkte den Fahrzeughalter wegen der fehlenden Unterweisung seiner Fahrer", zählt Peter Schnellinger, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, auf. Weist die Polizei noch vorsätzliches Handeln nach, etwa weil wiederholt die Vorschriften missachtet wurden, drohen sogar Fahrverbote.
Eine sofortige Weiterfahrt ist zudem nur möglich, wenn die Ladung gesichert wird. Ist ungesicherte Ladung Auslöser für einen Unfall, können auf das Unternehmen noch Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen zukommen. "Man unterscheidet zwei Arten der Ladungssicherung: formschlüssig und kraftschlüssig", zählt Experte Josef Lahme auf. Formschlüssig heißt, dass das Ladegut bündig und ohne Lücken verladen wird, also direkt an Stirn- oder Seitenwände gepackt und dann verzurrt wird.
"Kraftschlüssig heißt, dass die Materialien festgezurrt werden, beispielsweise per Zurrgurte auf die Ladefläche gepresst werden", erklärt Lahme. Das erhöht die Reibung und verhindert ein Verrutschen. Um Ladung sicher zu verstauen, ist ein System hilfreich. Bereits jedes vierte Nutzfahrzeug wird mit einem Innenausbau ausgeliefert, beispielsweise von auf Fahrzeuginneneinrichtung spezialisierten Firmen wie Sortimo, Bott, Modul-System oder Aluca.
Der Fahrer schützt sich damit nicht zuletzt selbst. Denn ungesichertes Ladegut fliegt durch den Laderaum – die Physik lässt sich nicht austricksen. Dann gilt das Gesetz, dass Kraft gleich Masse mal Geschwindigkeit ist. Klassisches Beispiel: Bei einer Vollbremsung von Tempo 50 auf 0 beschleunigen sich Teile auf das 40-fache ihres Gewichts. Der Zwei-Kilo-Atlas kommt vorn mit einem physikalischen Gewicht von 80 Kilogramm an. Die Ladungssicherung selbst ist kein Geheimnis, sondern lässt sich in entsprechenden Schulungen lernen.
Kommentar schreiben