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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Zuschüsse gibt es für batterieelektrische und brennstoffzellenbetriebene Nutzfahrzeuge. (Foto: © sylv1rob1/123RF.com)
Vorlesen:
August 2021
Das Land Nordrhein-Westfalen macht Handwerksbetrieben, die ein E-Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Brennstoffzellenantrieb anschaffen möchten, ab September ein neues Förderangebot.
Mittelständische Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug anschaffen möchten, können Zuschüsse beantragen. Im Rahmen des NRW-Sonderförderprogramms für Nutzfahrzeuge werden sowohl Kauf als auch Leasing für die Dauer von drei Monaten ab September im Rahmen einer Sonderaktion mit Zuschüssen von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen auf den Kaufpreis gefördert.
HandzettelWeitere Infos zum Förderprogramm finden sie hier.Die Förderung für das Leasing erfolgt als einmaliger Zuschuss bis maximal 100 Prozent der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung (begrenzt auf die Fördersumme, die sich beim Kauf ergeben würde). Die Fördermittel sind begrenzt: Maximal 25 Millionen Euro können bewilligt werden. Der Antrag muss nach Start des Förderprogramms im September innerhalb von drei Monaten eingehen. Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Fahrzeuge zur Güterbeförderung:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als acht Sitzplätze zuzüglich Fahrersitz):
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