Foto: © macgyverhh/123RF.com
HWK Koblenz | Dezember 2025
Web-Seminar zu steuerlichen Neuerungen
Anmeldungen für die Online-Veranstaltung der HwK Koblenz zu steuerlichen Neuerungen in 2026 am Dienstag, 13. Januar, sind ab sofort möglich.
Zuschüsse gibt es für batterieelektrische und brennstoffzellenbetriebene Nutzfahrzeuge. (Foto: © sylv1rob1/123RF.com)
Vorlesen:
August 2021
Das Land Nordrhein-Westfalen macht Handwerksbetrieben, die ein E-Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Brennstoffzellenantrieb anschaffen möchten, ab September ein neues Förderangebot.
Mittelständische Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug anschaffen möchten, können Zuschüsse beantragen. Im Rahmen des NRW-Sonderförderprogramms für Nutzfahrzeuge werden sowohl Kauf als auch Leasing für die Dauer von drei Monaten ab September im Rahmen einer Sonderaktion mit Zuschüssen von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen auf den Kaufpreis gefördert.
HandzettelWeitere Infos zum Förderprogramm finden sie hier.Die Förderung für das Leasing erfolgt als einmaliger Zuschuss bis maximal 100 Prozent der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung (begrenzt auf die Fördersumme, die sich beim Kauf ergeben würde). Die Fördermittel sind begrenzt: Maximal 25 Millionen Euro können bewilligt werden. Der Antrag muss nach Start des Förderprogramms im September innerhalb von drei Monaten eingehen. Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Fahrzeuge zur Güterbeförderung:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als acht Sitzplätze zuzüglich Fahrersitz):
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben