Geimpft oder nicht? Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter danach fragen dürfen, um einen wirksamen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, fordert der UVH.

Geimpft oder nicht? Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter danach fragen dürfen, um einen wirksamen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, fordert der UVH. (Foto: © Alexey Poprotsky/123RF.com)

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Corona-Impfstatus: UVH fordert Auskunftspflicht der Beschäftigten

Handwerkspolitik

Bei seiner Mitgliederversammlung hat der UVH einen Antrag beschlossen, in dem er die Bundesregierung auffordert, ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus seiner Mitarbeiter in die nächste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufzunehmen.

Die Unternehmer im NRW-Handwerk haben auch weiterhin mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Das betonte Hans-Joachim Hering bei der Mitgliederversammlung des Unternehmerverbands Handwerk NRW (UVH). "In zahlreichen Gewerken haben die beiden Lockdowns wirtschaftliche Spuren hinterlassen. Auch wenn wir jetzt Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren, werden wir noch lange Zeit mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen haben", so der UVH-Präsident. Zu den aktuellen Problemen gehörten hohe Energiepreise, Lieferengpässe, eine hohe Inflationsrate und ein sich verschärfender Fachkräftemangel.

AntragHier finden sie den kompletten Antrag, den der UVH bei seiner Mitgliederversammlung beschlossen hat.Angesichts der derzeit stark steigenden Infektionszahlen fordert der Verband eine Auskunftspflicht der Beschäftigten über ihren Corona-Impfstatus. Sie könne entscheidend dabei helfen, einen wirksamen Gesundheitsschutz im Betrieb und gegenüber den Kunden zu gewährleisten und die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten. "In der Abwägung zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz von Belegschaft und Kunden dürfte das Interesse des Arbeitgebers an der Kenntnis des Impfstatus der Beschäftigten überwiegen", heißt es in einem dazu beschlossenen Antrag. Darin fordert der UVH die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Auskunftsrecht des Arbeitgebers in die nächste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufzunehmen.

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Konjunkturelle Lage verbessert

Die konjunkturelle Lage habe sich im nordrhein-westfälischen Handwerk "deutlich verbessert". Hering: "Die schrittweise Rücknahme der wirtschaftlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeigte Wirkung und belebte die Geschäfte des Handwerks." Hier gebe es allerdings große Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Gewerken. Die Auftragsreichweiten hätten sich verlängert, aber Kapazitätsengpässe, instabile Lieferketten und Materialengpässe verzögerten die Auftragsabwicklung. Das wirke sich auch auf die Umsatzentwicklung aus, die aber trotz der Probleme und Einschränkungen im vergangenen Jahr um 1,7 Milliarden Euro gesteigert werden konnte.

Erfreulich sei, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in diesem Jahr wieder stabilisiert werden konnte. Nichtsdestotrotz gebe es trotz der steigenden Zahl der Abschlüsse immer mehr unbesetzte Lehrstellen und eine stetige sinkende Bewerberzahl. Hering forderte deswegen "ein grundsätzliches Umdenken in Politik und Gesellschaft" bei der beruflichen Bildung. Dazu gehörten neben dem Bekenntnis zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung auch steuerliche Entlastungen für ausbildende Betriebe. "Wir erwarten von der Politik, die Berufsbildungszentren des Handwerks auf den neuesten Ausstattungsstand zu bringen und die Fortbildung zum Meister kostenlos anzubieten, ein Studium ist es in der Regel auch."

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Text: / handwerksblatt.de

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