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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)
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Februar 2020
Für E-Autos gibt es jetzt bis zu 6.000 Euro Umweltbonus.
Die Europäische Kommission hat keine Einwände gegen den von der Bundesregierung geplanten höheren Umweltbonus für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Die Pläne können damit umgesetzt werden. Vergangenen Herbst beschloss das Kabinett, den Bonus für den Kauf von E-Fahrzeugen von 4.000 auf 6.000 Euro und von Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro jeweils bis Ende 2025 zu erhöhen.
Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die Förderung wird um 50 Prozent bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25 Prozent. Das gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge ebenso wie für Plug-In-Hybride. Die Industrie wird sich zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen. Die angepasste Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht tritt damit in Kraft
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Quelle: BMWi
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