Das EU-Datengesetz betrifft zum Beispiel den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe.

Das EU-Datengesetz betrifft zum Beispiel den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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EU-Datengesetz: Abstimmungsergebnis enttäuscht das Handwerk

Handwerkspolitik

Der vom EU-Parlament verabschiedete Kompromiss zum europäischen Datengesetz erfüllt nicht die Erwartungen des Handwerks. Es gebe "ungerechtfertigte Zugangsbeschränkungen" für Handwerksbetriebe, so der ZDH.

Das Europäische Parlament habe mit seinem Kompromiss für das europäische Datengesetz (Data Act) die Chance verpasst, einen echten Datenmarkt zu schaffen. Dieser Meinung ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nach der Verabschiedung des Berichtsentwurfs für das Gesetz im Industrieausschuss des Parlaments. "Der Kompromiss bleibt hinter unseren Erwartungen zurück und schafft erhebliche ungerechtfertigte Zugangsbeschränkungen für Handwerksbetriebe", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Exklusive Datenhoheit

"Diese brauchen jedoch einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind. Die vom Europaparlament jetzt beschlossene Position zementiert die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers, indem sie ihm eine exklusive Datenhoheit garantiert." In der nun beschlossenen Parlaments-Position zum Data Act würden pauschal alle verarbeiteten Daten von der Nutzung ausgeschlossen, wenn sie durch komplexe prioritäre Algorithmen generiert worden sind.

Unverhältnismäßige Pflichten und Risiken

Das sei im Handwerk für verschiedene Bereiche wichtig, etwa für den Zugang zu Fahrzeugdaten im Kraftfahrzeuggewerbe. Schwannecke: "Man muss es leider so sagen: Für viele Gewerke, die mitten im digitalen Wandel stecken, verliert der Data Act damit an Relevanz und bietet wenig Mehrwert gegenüber bestehenden Vertragslösungen. Zudem werden Datenempfänger wie Handwerksbetriebe mit zusätzlichen unverhältnismäßigen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert, die über das bestehende Schutzniveau des Kommissionsentwurfs hinausgehen."

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Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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