"Über zukünftige digitale Geschäftsmodelle rund um das Auto dürfen nicht nur die Automobilhersteller entscheiden", sagt ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk.

"Über zukünftige digitale Geschäftsmodelle rund um das Auto dürfen nicht nur die Automobilhersteller entscheiden", sagt ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)

Vorlesen:

Kraftfahrzeuggewerbe fordert gleichberechtigten Datenzugang

Handwerkspolitik

Der ZDK pocht auf gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Fahrzeugdaten für alle Marktteilnehmer. Auf europäischer Ebene fordert der Verband eine sektorspezifische Regulierung.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) will für alle Marktteilnehmer einen gleichberechtigten Zugang zu allen im Fahrzeug vorhandenen und generierten Daten und Funktionen. "Über zukünftige digitale Geschäftsmodelle rund um das Auto dürfen nicht nur die Automobilhersteller entscheiden", sagt ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Endkunden bei der Wahl von Dienstleistungen keinerlei Einschränkungen erfahren.

Diese Forderung des ZDK ließe sich durch eine "Sichere On-Board Telematik-Plattform" (S-OTP) technisch und wettbewerbsgerecht umsetzen. Auf europäischer Ebene gelte es, eine "sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten und Ressourcen" zu schaffen. Nur so könnten Wettbewerbsfreiheit und die freie Wahl der Verbraucher gesichert werden. Eine entsprechende Initiative sei von der Europäischen Kommission zwar angekündigt worden, bisher sei weiter aber nicht viel geschehen.

Vorschlag der Hersteller wettbewerbsverzerrend

Das von den Fahrzeugherstellern vorgeschlagene Datenplattform "ADAXO" (automotive data access, extended and open) würde den Wettbewerb verzerren. Denn laut dem ADAXO-Konzept sollen Daten ausschließlich vom Automobilhersteller als Gatekeeper gegen hohe Kosten und in mangelhaftem Umfang sowie unzureichender Qualität weitergegeben werden, so der ZDK. Für den ZDK seien jedoch folgende Faktoren für einen fairen Wettbewerb unabdingbar:

  • Der Datenzugang darf nicht nur auf der Grundlage von vordefinierten, offenzulegenden Anwendungsfällen (Use-Cases) möglich sein. Damit würden Teilnehmer des Kfz-Aftermarkets in ein Korsett gezwängt, während der Automobilhersteller vollen Zugriff auf alle Daten und Funktionen des Fahrzeugs hätte. Unter anderem drohe hier die Gefahr, dass dadurch sensible Geschäftsdaten und Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer unrechtmäßig offengelegt und vervielfältigt würden.
  • Der direkte Kontakt im Fahrzeug zum Kunden muss gewährleistet sein, beispielsweise für die Vereinbarung einer Wartung oder im Schadenfall. Bisher ist das den Automobilherstellern vorbehalten.

Anders verhalte es sich bei der vom Kraftfahrzeuggewerbe vorgeschlagenen S-OTP. Hier enthalten seien Schnittstellen zum Fahrer sowie ein klares Zugangs- und Berechtigungskonzept für eine vertrauliche, transparente und sichere Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten und -funktionen. Dies ermögliche den gleichberechtigten Zugang zu Daten und FunktionenFahrzeuges ohne zusätzliche Hardware und bei höchstmöglicher technischer Sicherheit, betont der ZDK.

Das könnte Sie auch interessieren:

Umsetzung im Bund und in Europa

"Aus unserer Sicht ist es sehr erfreulich, dass sich die wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten aus dem vernetzten Fahrzeug auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet", so Hülsdonk. "Jetzt kommt es darauf an, dass die konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene im Sinne der Wettbewerbsfreiheit und der Sicherung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher erfolgt. Dafür werden wir uns im Verbund mit weiteren Verbänden und Organisationen einsetzen, sowohl in Berlin als auch in Brüssel."

Quelle: ZDK

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de