Die EU-Kommission will mit dem Datengesetz auch den fairen Datenzugang für KMU sichern.

Die EU-Kommission will mit dem Datengesetz auch den fairen Datenzugang für KMU sichern. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)

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Mehr Fairness im digitalen Umfeld

Die EU-Kommission hat den Entwurf für ein Datengesetz vorgelegt. Dabei geht es auch um den fairen Datenzugang für KMU. Das Handwerk begrüßt das Gesetz.

In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung spielen Daten eine immer wichtigere Rolle. Im Wirtschaftsleben kann auch der Zugang zu solchen Daten über Erfolg oder Misserfolg von Betrieben entscheidend sein – besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die hier vermeintlich gegenüber Großunternehmen im Nachteil sind.

Mehr Mitspracherecht für Verbraucher und Unternehmen

Um die Datennutzung zu optimieren und einen fairen Datenzugang zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission einen Entwurf für ein Datengesetz vorgelegt, mit dem sie regeln will, wer die in den verschiedenen Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf bekommen soll. "Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat", sagt Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Sie ist zuständig für die Digitalpolitik in Europa.

Der Kommission zufolge wird das Potenzial der wachsenden Datenmenge nicht ausgeschöpft und "80 Prozent der Industriedaten werden nie genutzt". Sie rechnet mit einer Steigerung der Wirtschaftsleistung der EU um 270 Milliarden Euro in Verbindung mit den jetzt vorgeschlagenen Regeln. "Das Datengesetz geht die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse an, die der Datennutzung im Wege stehen", heißt es. Das Datengesetz soll ausdrücklich auch für mehr Fairness im digitalen Umfeld sorgen. Diese Fairness hatte das Handwerk immer wieder mit Blick auf Datenökonomie immer wieder gefordert, damit auch mittelständische Betriebe wettbewerbsfähig bleiben können.

"Das Datengesetz schützt KMU"

Das Gesetz ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission, die sie im Februar 2020 vorgestellt hatte. Darin hatte sie angekündigt, einen Rechtsrahmen für die Datenverwaltung vorzuschlagen, der den gleichberechtigten Datenzugang und deren Weiterverwendung zwischen Unternehmen regelt. Schon damals betonte sie, dass KMU "ein wesentlicher Teil der Datenwirtschaft" seien. In dem jetzt vorgeschlagenen Gesetzentwurf plant die Kommission darum auch "Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für KMU". Die neuen Vorschriften sollen Ungleichgewichte in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung verhindern. "Das Datengesetz schützt KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden", so die Kommission.

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Vertragsfreiheit sei zwar nach wie vor das Grundprinzip, aber gewisse Klauseln, die als missbräuchlich gelten, sollen für KMU nicht bindend sein. Dazu wird die Kommission eine Liste mit unzulässigen Klauseln veröffentlichen und mittelständischen Unternehmen Mustervertragsbedingungen an die Hand geben, um ihnen dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung aufzusetzen und zu verhandeln. "Mithilfe dieser Standardklauseln können KMU auch mit Unternehmen, deren Verhandlungsmacht deutlich stärker ist, fairere und ausgewogene Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten aushandeln", so der Plan.

Wettbewerbsmarkt für Daten

Ebenso geplant sind Maßnahmen, damit Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben, die oft nur von Herstellern gesammelt werden, und neue Vorschriften, damit Kunden zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können, und Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen. Der vorgesehene Datenzugang für Verbraucher und Unternehmen soll es ihnen ermöglichen, die Daten für "anschließende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung" einzusetzen. Im Wirtschaftssektor sollen die Betriebe von einem "Wettbewerbsmarkt für Daten" profitieren.

Holger Schwannecke Foto: © ZDH/SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH/Schuerring

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die vorgeschlagenen Vorschriften. "Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für das Europäische Datengesetz ist ein in die richtige Richtung zielender Beitrag zu einer mittelstandsgerechten Digitalisierungspolitik", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Zu Recht habe die EU-Kommission darin den Grundsatz verankert, dass Daten, die durch die Nutzung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen entstehen, zugänglich sein müssen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. "Der Nutzer soll im Mittelpunkt stehen und darüber entscheiden können, ob er seine Daten auch mit unabhängigen Dienstleistern teilt, damit diese sein Produkt reparieren und warten oder weitere Dienstleistungen erbringen können."

Vorschlag nicht verwässern

Auch im Handwerk spielten Daten eine immer wichtigere Rolle. Schwannecke: "Ob die Heizung gewartet oder das Auto repariert werden muss, entscheidet sich immer mehr anhand der übermittelten Daten. Zusätzlich generieren intelligente Produkte im Haushalt immer mehr Daten, die Handwerksbetriebe dringend benötigen, um ihre Geschäftsmodelle auf die Kundenwünsche anzupassen.“ Den Zugriff hätten aber in erster Linie die Hersteller, in vielen Fällen sogar exklusiv. Daraus ergebe sich eine wettbewerbswidrige Nutzung dieser Daten. "KMU sind beim Datenzugang in einer schwächeren Position. Die Liste mit unfairen und daher unwirksamen Vertragspraktiken geht in die richtige Richtung. Das Handwerk wird sich dafür einsetzen, dass der nun vorgelegte Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert wird."

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Text: / handwerksblatt.de

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