Das Klimagesetz ist Teil des Grünen Deals, der eine Reihe von Initiativen enthält, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Das Klimagesetz ist Teil des Grünen Deals, der eine Reihe von Initiativen enthält, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. (Foto: © stockwerkfotodesign/123RF.com)

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Klimagesetz soll CO2-Neutralität bis 2050 garantieren

Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für ein europäisches Klimagesetz vorgelegt. Die Klimaneutralität bis 2050 soll so zum rechtsverbindlichen Ziel werden. Das Handwerk begrüßt das, sieht aber auch Gefahren.

Mit dem jetzt von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Klimagesetz soll die Treibhausgasneutralität bis 2050 zum rechtsverbindlichen Ziel werden. Gemeinsam soll die Institutionen und die Mitgliedstaaten so verpflichtet werden, die notwendigen Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen, um das Ziel zu erreichen. Das Gesetz ist Teil des Grünen Deals, der eine Reihe von Initiativen enthält, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Das Klimagesetz enthält Maßnahmen, um die Fortschritte auf dem Weg zum Ziel zu dokumentieren. Notwendige Anpassungen sollen so erkannt und umgesetzt werden. Bestehende Regelungen sollen dabei als Grundlage dienen: etwa der Governance-Prozess für die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten, regelmäßige Berichte der Europäischen Umweltagentur und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über den Klimawandel. Eine Prüfung soll alle fünf Jahre stattfinden.

Planungssicherheit für die Wirtschaft

Hintergrund: Fragen und Antworten zum Europäischen Klimagesetz und zum Europäischen Klimapakt."Mit dem Klimagesetz verankern wir unser politisches Engagement nun auch rechtlich und schlagen unwiderruflich den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft ein", sagt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. "Das Klimagesetz ist das Herzstück des Grünen Deals der EU. Es bietet Planungssicherheit und Transparenz für Industrie und Investoren in Europa, und es gibt die Richtung für unsere grüne Wachstumsstrategie vor und gewährleistet, dass der Übergang schrittweise erfolgt und fair ist."

Diese Maßnahmen sind Teil des Klimagesetzes:

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  • Auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung wird die Kommission eine neue EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung wird das Klimagesetz entsprechend angepasst.
  • Bis Juni 2021 will die Kommission die Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen, damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen bis 2030 erreicht werden können.
  • Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 einen EU-weiten Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festzulegen, damit die Fortschritte gemessen werden können und Planungssicherheit für Behörden, Unternehmen und Bürger gegeben ist.
  • Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre wird die Kommission prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad 2030 bis 2050 im Einklang stehen.
  • Der Kommission wird die Befugnis erteilt, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen diesen Empfehlungen Folge leisten oder aber begründen, warum sie dies nicht tun. Die Kommission kann auch die Angemessenheit des Zielpfads und der EU-weiten Maßnahmen überprüfen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen‚ um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

"Das deutsche Handwerk begrüßt ausdrücklich, dass die neue EU-Kommission die Europäische Union zu einer weltweiten Musterregion zukunftsfähiger und nachhaltiger Klimapolitik und Europa bis 2050 klimaneutral machen will", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Dabei müssen die 24 Millionen KMU in Europa mitgenommen werden."

Gerade Handwerksbetrieben komme eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, das Wirtschaftswachstum vom Ressourceneinsatz zu entkoppeln: "Sie reparieren, setzen in Stand, restaurieren, erhalten, modernisieren und vermitteln im Rahmen der Aus- und Weiterbildung die Fähigkeiten, die für den Übergang hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft erforderlich sind. Wenn Europa seine ambitionierten Klimaziele erreichen will, dürfen KMU nicht – über die bereits heute von ihnen in diesem Bereich erbrachten Leistungen hinaus – mit klimapolitischen Kosten und Forderungen überfrachtet werden."

Mitgliedstaaten Spielräume lassen

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Kleine und mittlere Unternehmen seien auf einen stabilen und berechenbaren gesetzlichen Rahmen angewiesen. Auf EU-Ebene müsse gelten: So viel Innovationswettbewerb durch marktbasierte Lösungen wie möglich, so wenig ökologische Detailregulierung wie nötig. Schwannecke: "Nur mit dieser Devise bleibt Europa in einer globalisierten Welt wettbewerbsfähig."

Die nun vorgelegte Verordnung soll es der EU-Kommission ermöglichen, zentrale Politikfelder über delegierte Rechtsakte zu regulieren. Schwannecke sieht hier die Gefahr, dass demokratische Prozesse unterminiert werden, das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird. Deswegen empfiehlt er "koordinierte europäische Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung lassen".

Text: / handwerksblatt.de

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