Die Verbesserung des Recylings ist ein Ziel der Reform des Verpackungsgesetzes.

Die Verbesserung des Recylings ist ein Ziel der Reform des Verpackungsgesetzes. (Foto: © rido/123RF.com)

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Neues Verpackungsgesetz kommt

Der Bundesrat hat die Reform des Verpackungsgesetzes verabschiedet. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Vor allem für Bäcker und Fleischer könnten sich Probleme ergeben.

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern.

Das Ziel der neuen Regeln: die Verbesserung des Recylings und das Reduzieren von Plastikmüll. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindestwiederverwertungsanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe.

Einheitliche Pfandpflichten

Neues VerpackungsgesetzHier erfahren Sie mehr über die Novelle des Verpackungsgesetzes und die Kritik aus dem Handwerk.Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Das gilt auch für Milch und Milcherzeugnisse – hier allerdings erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler künftig beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten.

Sowohl der Zentralverband des Deutschen Handwerks als auch das Bäcker- und Fleischerhandwerk kritisierten die neuen Regeln bereits während des Gesetzgebungsprozesses. Die verpflichtende Einführung von Mehrwegalternativen für bestimmte Einwegverpackungen zum gleichen Preis sei eine zusätzliche Belastung.

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Umsatzeinbußen befürchtet

Auch die Ausweitung der Pfandpflicht wurde kritisiert. Das Bäckerhandwerk befürchtet, dass Bäckereien den Verkauf einstellen könnten, da sie sonst "umständliche Rücknahmemöglichkeiten" einrichten müssten. Damit entstünden erhebliche Umsatzeinbußen.

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Text: / handwerksblatt.de