Nordrhein-Westfalen fördert Konzepte zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Nordrhein-Westfalen fördert Konzepte zur klimafreundlichen Wärmeversorgung. (Foto: © pixpack/123RF.com)

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NRW fördert Wärmekonzepte von Handwerksbetrieben

Mit der Richtlinie "Förderung von Wärmekonzepten" werden Betriebe bei der Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur klimafreundlichen Wärmeversorgung finanziell unterstützt.

Handwerksunternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern können vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für die Erstellung von technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung erhalten. Dazu hat das Land Richtlinie "Förderung von Wärmekonzepten" im Rahmen von Progres.NRW erlassen. Gefördert werden Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme. Förderfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

In den Konzepten sind die folgenden Möglichkeiten in der vorgegebenen Reihenfolge zu prüfen:

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  1. Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und Kältebereitstellung und -nutzung,
  2. Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
  3. effiziente elektrische Wärmeerzeugung unter Berücksichtigung von Speichertechnologien,
  4. effizienter Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse

    sowie optional:

  5.  effiziente und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und zur effiziente und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion.

Links- Weitere Informationen zur Förderung
- Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
- Fragen und Antworten zum Programmbereich Klimaschutztechnik
- Antragsformular
Die Förderung beträgt maximal 25.000 Euro beziehungsweise höchstens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Schließen die Konzepte auch die optionale Nummer 5 des Fördermoduls ein, beträgt die maximale Förderhöhe 50 Prozent der Ausgaben bei einer Höchstgrenze von 45.000 Euro. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten maximal 60 Prozent der Ausgaben bei Höchstgrenze von 45.000 Euro. Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. Die Maßnahme darf erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist.

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Text: / handwerksblatt.de

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