Die Tachographenpflicht soll bald auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen gelten. Für Fahrzeuge des Handwerks gilt hier aber eine Freistellung.

Die Tachographenpflicht soll bald auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen gelten. Für Fahrzeuge des Handwerks gilt hier aber eine Freistellung. (Foto: © Vladimir Sladek/123RF.com)

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Tachographenpflicht: Teilerfolg fürs Handwerk

Der Transportausschuss des Europaparlaments hat die Bestimmungen zum digitalen Fahrtenschreiber angenommen. Demnach gelten nicht alle Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, auch für Handwerker.

Die Bestimmungen zum digitalen Tachographen wurden vom Transportausschuss des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung verabschiedet. Demnach soll die Tachographenpflicht bald auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen gelten. Für Fahrzeuge des Handwerks gilt hier aber eine Freistellung.

Anders als für Berufskraftfahrer gelten für Handwerker nicht alle Nachweispflichten und Sozialvorschriften, weil für sie das Führen von Fahrzeugen per definitionem nicht zu ihrer Haupttätigkeit gehört. Ursprünglich sollte das Plenum des Parlaments im Mai über die neuen Bestimmungen abstimmen, dies ist nun für Juli geplant.

Lenken von Fahrzeugen keine Haupttätigkeit

"Erfreulicherweise konnten wir uns bei der Abstimmung zur Ausweitung der Tachographenpflicht mit unserer Argumentationslinie durchsetzen, dass im Handwerk das Lenken von Fahrzeugen für den Fahrer eben nicht die Haupttätigkeit darstellt", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

"Diese Abgrenzung und Definition unterscheidet den Gerüstbauer, Dachdecker oder Zimmerer entscheidend vom Speditionsfahrer und von sonstigen Berufskraftfahrern. Insofern ist es folgerichtig, dass einige Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, mit dem heutigen Abstimmungsergebnis nicht auf Handwerker angewendet werden."

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Umfassendere Ausnahmen gewünscht

Es sei aber bedauerlich, dass nicht noch umfassendere Ausnahmen für Handwerksbetriebe festgeschrieben wurden. Schwannecke: "Nach wie vor führen die Auflagen im Rahmen der Tachographenpflicht für unsere Unternehmen zu ungerechtfertigten finanziellen und bürokratischen Belastungen. Handwerker unternehmen Fahrten allein deshalb, um zur Baustelle beziehungsweise zum Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen und fahren nicht durch halb Europa zwecks des Transports und der Auslieferung von Waren und Gütern."

Der ZDH-Generalsekretär begrüßt, dass es für Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen eine konsequente Freistellung geben soll. "Das wäre auch für andere Bereiche wünschenswert gewesen etwa für den Bewegungsradius, innerhalb dessen kein Fahrtenschreiber eingebaut werden muss. Dieser hätte für Handwerker zumindest auf 150 Kilometer ausgedehnt werden sollen."

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de