Für Peter Neumann (r.) ist die Zusatzqualifizierung seines Mitarbeiters George Stewart ein Gewinn; Foto: © Peter Lessmann

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Lkw-Führerschein zahlt die Arbeitsagentur

Kleinstbetriebe profitieren besonders vom Programm WeGebAU. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die kompletten Lehrgangskosten für zahlreiche berufliche Qualifizierungen von Beschäftigten.

Mit dem Zurücksetzen des Autokrans hat George Stewart noch so seine Probleme. Zum Dach und zur Wand der Halle ist wenig Platz. Sein Chef Peter Neumann winkt ihn ein. Für den Inhaber der Dachdeckerei Willy Müller ist es wichtig, dass nicht nur er den unhandlichen 18-Tonner sowie den 7,5-Tonner mit Anhänger lenken kann. "Als Jungunternehmer, der vor über zwei Jahren den väterlichen Betrieb übernommen hat, kann ich nicht mehr jeden Tag auf der Baustelle stehen, sondern verbringe relativ viel Zeit im Büro", erklärt der 34-jährige Dachdecker- und Zimmerermeister. Damit seine Beschäftigten selbst das schwere Gerät steuern können, wollte er zweien von ihnen den C/CE-Führerschein bezahlen. Bei einem hat er die Kosten übernommen. Dann kam Post von der Arbeitsagentur.

"Die Firma von Herrn Neumann fällt unter die seit Anfang 2017 geltende Neuregelung von WeGebAU für Kleinstbetriebe bis zehn Mitarbeitern", erklärt Petra König, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Darüber können der Lkw- und Bus-Führerschein, aber auch Schweißzertifikate, berufsbezogene Sprachkurse, Computerlehrgänge oder die Qualifizierung zum Bilanzbuchhalter komplett finanziert werden. Zudem hat die Erweiterung des WeGebAU-Programms einen entscheidenden Vorteil: "Um gefördert zu werden, brauchen Kleinstbetriebe ihre Mitarbeiter nicht während der Arbeitszeit freizustellen. Die Beschäftigten können die Lehrgänge auch nach der Arbeit oder am Wochenende besuchen." Zudem müssen die Betriebe nicht finanziell in Vorleistung gehen. "Im Falle von Herrn Neumann und Herrn Stewart haben wir direkt mit der Fahrschule abgerechnet."

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Lohnende Investition

Vorigen Sommer hat George Stewart mit dem Theorieunterricht begonnen. Im November hat er die C-Prüfung, Anfang dieses Jahres die CE-Prüfung abgelegt. Für ihn hat es sich gelohnt, seine Freizeit zu opfern. "Ich habe mich weiterqualifiziert und das Risiko verringert, arbeitslos zu werden", erklärt der 32-jährige Dachdeckergeselle. Natürlich profitiert auch sein Chef davon – jetzt, aber auch auf lange Sicht. Denn je nachdem, wie sich die Auftragslage entwickelt, muss Peter Neumann seinen Fuhrpark vergrößern. "Da wir nun vier Leute haben, die schwere Fahrzeuge lenken dürfen, sind wir darauf eingerichtet und als Betrieb flexibler."

Die WeGebAU-Förderung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Bildungsträger und -maßnahme müssen von der Arbeitsagentur zugelassen sein (AZAV-Zertifizierung). Zudem wird für die Weiterbildung verlangt, dass sie mindestens 160 Unterrichtsstunden umfasst. Vor der Beantragung begonnene Lehrgänge können nicht gefördert werden. "Deshalb erst zum Hörer greifen und den Arbeitgeber-Service unter der kostenlosen Nummer 0800 /  4 55 55 20 anrufen", rät Petra König. Er berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer telefonisch oder persönlich zu individuellen Fördermöglichkeiten.

Schnell und unkompliziert

Viel Papierkram ist nicht erforderlich. Peter Neumann: "Die ein, zwei DIN-A4-Blätter von der Arbeitsagentur habe ich innerhalb von einer Viertelstunde ausgefüllt. Danach lief das." Jedenfalls deutlich leichter als das Einparken eines sperrigen 18-Tonners.

Foto: © Peter Lessmann

Text: / handwerksblatt.de

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