Etwa drei Millionen Selbstständige sind laut Ministerium im Alter nicht abgesichert.

Etwa drei Millionen Selbstständige sind laut Ministerium im Alter nicht abgesichert. (Foto: © Antonio Guillem/123RF.com)

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Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will nicht abgesicherte Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Stimmen dazu aus dem Handwerk.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen. Das kündigte der SPD-Politiker Anfang April in der "Rheinischen Post" an.

Etwa drei Millionen von insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen sind laut Ministerium im Alter nicht ausreichend abgesichert. Vor allem Solo-Selbstständige sind betroffen. 

Nach den Plänen des Ministers müssten Selbstständige entweder "Mitglied in einem Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", sagte Heil in der RP.

Auch für Selbstständige müsse gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. "Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen", betonte der Minister im Interview mit der Rheinischen Post. Zur Grundrente will er im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, "dann werden wir verhandeln", so Heil. Er ist überzeugt, dass die Koalition eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen wird. "Und ich werde meinen Beitrag dazu leisten."

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Handwerk fordert Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) betont gegenüber dem Deutschen Handwerksblatt: "Der ZDH unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Das hilft sicherzustellen, dass dieser Personenkreis im Alter ausreichend abgesichert ist, und somit zu vermeiden, dass im Zweifelsfall der Beitrags- beziehungsweise Steuerzahler für diese im Rentenalter aufkommen muss. Darüber hinaus gilt es, Anreize zu verringern, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugunsten von (Solo-) Selbstständigkeit zu ersetzen. 

Vor diesem Hintergrund bringe sich der ZDH aktiv in die Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht ein. Ziel sei es dabei, eine Wahlfreiheit bei der Durchführung zwischen privater Vorsorge oder gesetzlicher Rentenversicherung sicherzustellen, zudem die besondere Situation von Existenzgründern und bereits bestehende Vorsorgeformen zu berücksichtigen. "Überdies muss in einer solchen Altersvorsorgepflicht die Handwerkerrentenversicherung aufgehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handwerk herzustellen."

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) bewertet den Ansatz der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige grundsätzlich positiv. "Wir begrüßen insbesondere, dass den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart eingeräumt werden soll. Für Existenzgründer und Selbstständige, die bereits eine adäquate Alterssicherung aufgebaut haben, sollten jedoch Erleichterungen und Übergangsvorschriften gelten", betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benennt als Ziel die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.

Sofern Selbstständige nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind (etwa in berufsständischen Versorgungswerken), sollen sie künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Voraussetzung ist, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen.

Erhöhtes Armutsrisiko von Selbstständigen im Alter

Das Vorhaben einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ist nicht neu: Schon Ursula von der Leyen hatte 2012, damals war sie Arbeitsministerin, Pläne dazu vorgelegt.

Da nur eine Minderheit von Selbstständigen zur Altersabsicherung verpflichtet sei, berge dies "die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben".  

Text: / handwerksblatt.de