Arbeitszeugnis muss korrekt unterschrieben sein
Ein Zeugnis muss der Arbeitgeber so unterschreiben, wie er auch andere wichtige betriebliche Dokumente unterzeichnet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Arbeitszeugnisse richtig schreiben
Wer ein Arbeitszeugnis mit Kinderschrift oder quer zum Text unterschreibt, handelt nicht korrekt. Denn das lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Zeugnisses zu.
Der Fall
Ein Arbeitgeber hatte das Zeugnis einer ehemaligen Mitarbeiterin zunächst lediglich mit Handzeichen kinderschriftartig unterzeichnet, in einer späteren Version dann mit einer schräg abfallenden Unterschrift. Die Arbeitnehmerin verlangte eine korrekte Unterschrift unter das bei einem Vergleich vereinbarte Zeugnis und wollte dies per Zwangsgeld durchsetzen.
Identität des Unterzeichners zweifelhaft
Die Entscheidung
Das Gericht gab der Frau Recht. Die Unterschrift müsse so erfolgen, wie der Unterzeichner auch sonst wichtige betriebliche Dokumente unterschreibe, erklärten die Richter. Der Namenszug in Kinderschrift weiche von der sonstigen Unterzeichnung ab, damit lasse sich nicht mehr eindeutig die Identität des Unterzeichners feststellen. Das zweite Zeugnis enthalte ebenfalls keine wirksame Unterschrift, weil diese nicht parallel zum Text, sondern von links oben nach rechts unten gekippt sei.
Zeugnisse dürften keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck hätten, eine andere Aussage zu treffen. Hier bestünden wegen der Art der Unterschrift erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Textes und dies entwerte ihn vollständig. Das Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber sei daher rechtmäßig.
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2016; Az.: 4 Ta 118/16
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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