Gebühren auch nach zehn Jahren zurückverlangen
Bankkunden können sich unrechtmäßig erhobene Gebühren für Verbraucherkredite zurückholen, und zwar rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre. Das gilt für alle Verträge, die nach dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Banken und Kredite: Was Handwerker wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kunden unzulässigerweise verlangte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zurückfordern können. Das gilt auch dann, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden. Die Forderungen seien nicht verjährt. Das Urteil gilt rückwirkend für zehn Jahre. Verjährt sind nur Rückforderungen aus Verträgen, die vor dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden.
Viele Banken haben für die Kreditaufnahme von Privatkunden zusätzliche Bearbeitungsgebühren kassiert. Im Mai 2014 entschied der BGH aber bereits, dass dies nicht rechtens ist. Wie alt diese Kreditverträge sein dürfen, damit Kunden die Gebühren von ihren Banken noch zurück verlangen können, blieb damals unklar. Mit seinem jetzigen Urteil hat der BGH für Rechtssicherheit gesorgt.
Bearbeitungsgebühren zurückfordern
Auf die Banken kommen erhebliche Nachforderungen zu. Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Kreditinstitute in den Jahren 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässige Bearbeitungsgebühren kassiert. Das neue Urteil könnte nun viele Verbraucher dazu bewegen, die Gebühren zurückzuverlangen.
Betroffene Verbraucher müssen ihren Anspruch einzeln gegen ihr Kreditinstitut durchsetzen. Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief herausgebracht. Die Verbrauchervereinigung Interessengemeinschaft Widerruf bietet auf ihrer Website eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen durch erfahrene Fachanwälte an.
Bis Ende dieses Jahres müssen alle aktiv werden, die bis einschließlich 2011 einen Kredit aufgenommen haben. Wer 2012 und später einen Kredit aufgenommen hat, der hat noch ein oder mehrere Jahre Zeit, bis Verjährung eintritt.
Was ist mit gewerblichen Krediten?
Die Stiftung Warentest rät: Einzelne Gerichte halten Kreditbearbeitungsgebühren sogar dann für unwirksam, wenn der Kredit für gewerbliche Zwecke gewährt wurde. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung von Solar- oder Windkraftanlagen sowie Dienstfahrzeugen. Ob sich das durchsetzt, ist unklar. Betroffene sollten sofort Erstattung fordern, die Verjährung stoppen und abwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt. Sie hat für diesen Zweck Mustertexte erarbeitet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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