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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses werden bis zu 600 Euro erstattet. Qualifikationsanalysen und notwendige Qualifizierungen können zusätzlich gefördert werden. (Foto: © toneteam/123RF.com)
Vorlesen:
4. Januar 2025
Wer einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Neben bis zu 600 Euro für das Anerkennungsverfahren sind Zuschüsse für Qualifikationsanalysen und notwendige Qualifizierungen möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Verfahrens gestellt werden.
Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen oder notwendige Qualifizierungen müssen Antragstellende grundsätzlich selbst bezahlen. Menschen mit geringem Einkommen können dafür den Anerkennungszuschuss des Bundes beantragen.
Das im Dezember 2016 gestartete alte Förderprogramm "Anerkennungszuschuss" war zunächst als befristetes Modellvorhaben angelegt und wurde anschließend mehrfach verlängert. Seit dem 1. Januar 2025 wird der Anerkennungszuschuss auf Grundlage einer neuen Förderrichtlinie und mit erweiterten Leistungen fortgeführt. Neu sind unter anderem höhere Einkommensgrenzen sowie die gebündelte Förderung des Anerkennungsverfahrens und erforderlicher Qualifizierungen.
Für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung können Kosten zwischen 100 und höchstens 600 Euro übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:
Darüber hinaus können Qualifikationsanalysen mit bis zu 1.200 Euro unterstützt werden. Sie kommen beispielsweise infrage, wenn schriftliche Nachweise über eine ausländische Berufsqualifikation fehlen oder nicht ausreichen.
Stellt die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf fest, kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein. Dafür stehen Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Person zur Verfügung.
Förderfähig sind unter anderem:
Voraussetzung ist ein Bescheid, in dem die zuständige Stelle eine teilweise Gleichwertigkeit oder eine notwendige Ausgleichsmaßnahme festgestellt hat.
Antragsberechtigt sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen dabei keine Rolle. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist jedoch nicht möglich.
Für die Förderung gelten folgende Einkommensgrenzen:
Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte, vermindert um mögliche Kinderfreibeträge. Auch Arbeitslose und Bezieher von Sozialleistungen können einen Antrag stellen. Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben jedoch Vorrang. Kosten, die bereits von einer anderen Stelle übernommen werden, können nicht noch einmal über den Anerkennungszuschuss gefördert werden.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Die finanzielle Förderung muss grundsätzlich beantragt werden, bevor das Anerkennungsverfahren oder die Zeugnisbewertung gestartet und entsprechende Kosten verursacht werden. Eine nachträgliche Erstattung bereits entstandener Ausgaben ist nicht möglich. Der Antrag kann inzwischen digital bei der Zentralen Förderstelle des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung gestellt werden.
Unterstützung bieten außerdem Anerkennungsberatungsstellen, Handwerkskammern und die für den jeweiligen Beruf zuständigen Stellen. Informationen und das Onlineformular bietet das offizielle Bundesportal "Anerkennung in Deutschland".
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können nach der geltenden Richtlinie noch bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Auszahlungsanträge sind anschließend bis spätestens 30. September 2028 möglich. Die Fristen bestätigt die Förderdatenbank des Bundes.
Der Anerkennungszuschuss wird von der betreffenden Fachkraft beantragt, nicht vom Betrieb. Arbeitgeber können Beschäftigte oder Bewerber aber auf die Förderung aufmerksam machen, bei der Suche nach der zuständigen Anerkennungsstelle helfen und sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen.
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