Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses werden bis zu 600 Euro erstattet. Qualifikationsanalysen und notwendige Qualifizierungen können zusätzlich gefördert werden.

Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses werden bis zu 600 Euro erstattet. Qualifikationsanalysen und notwendige Qualifizierungen können zusätzlich gefördert werden. (Foto: © toneteam/123RF.com)

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Berufliche Anerkennung: Zuschüsse für ausländische Abschlüsse

Wer einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Neben bis zu 600 Euro für das Anerkennungsverfahren sind Zuschüsse für Qualifikationsanalysen und notwendige Qualifizierungen möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Verfahrens gestellt werden.

Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen oder notwendige Qualifizierungen müssen Antragstellende grundsätzlich selbst bezahlen. Menschen mit geringem Einkommen können dafür den Anerkennungszuschuss des Bundes beantragen.

Das im Dezember 2016 gestartete alte Förderprogramm "Anerkennungszuschuss" war zunächst als befristetes Modellvorhaben angelegt und wurde anschließend mehrfach verlängert. Seit dem 1. Januar 2025 wird der Anerkennungszuschuss auf Grundlage einer neuen Förderrichtlinie und mit erweiterten Leistungen fortgeführt. Neu sind unter anderem höhere Einkommensgrenzen sowie die gebündelte Förderung des Anerkennungsverfahrens und erforderlicher Qualifizierungen.

Welche Kosten werden gefördert?

Für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung können Kosten zwischen 100 und höchstens 600 Euro übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
  • Zeugnisbewertungen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
  • Übersetzungen und Beglaubigungen
  • erforderliche Gutachten

Darüber hinaus können Qualifikationsanalysen mit bis zu 1.200 Euro unterstützt werden. Sie kommen beispielsweise infrage, wenn schriftliche Nachweise über eine ausländische Berufsqualifikation fehlen oder nicht ausreichen.

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Bis zu 3.000 Euro für Qualifizierungen 

Stellt die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf fest, kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein. Dafür stehen Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Person zur Verfügung.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Anpassungslehrgänge und Anpassungsqualifizierungen
  • überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
  • Vorbereitungskurse auf Eignungs- oder Kenntnisprüfungen
  • Prüfungsgebühren
  • notwendige Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Unterstützung beim Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen und Praktika

Voraussetzung ist ein Bescheid, in dem die zuständige Stelle eine teilweise Gleichwertigkeit oder eine notwendige Ausgleichsmaßnahme festgestellt hat.

Wer kann den Zuschuss erhalten?

Antragsberechtigt sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen dabei keine Rolle. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist jedoch nicht möglich.

Für die Förderung gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: höchstens 32.000 Euro brutto im Jahr
  • gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartnerschaften: höchstens 50.000 Euro brutto im Jahr 

Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte, vermindert um mögliche Kinderfreibeträge. Auch Arbeitslose und Bezieher von Sozialleistungen können einen Antrag stellen. Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben jedoch Vorrang. Kosten, die bereits von einer anderen Stelle übernommen werden, können nicht noch einmal über den Anerkennungszuschuss gefördert werden.

Welche Ausgaben werden nicht übernommen?

Nicht förderfähig sind insbesondere: 

  • Sprachkurse und Sprachprüfungen
  • Lernmittel Lebenshaltungs- und Betreuungskosten
  • Führungszeugnisse oder ärztliche Atteste für eine Berufszulassung
  • die Beschaffung fehlender Nachweise
  • Kosten, die bereits durch ein anderes Förderprogramm übernommen werden

Antrag unbedingt vorher stellen 

Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Die finanzielle Förderung muss grundsätzlich beantragt werden, bevor das Anerkennungsverfahren oder die Zeugnisbewertung gestartet und entsprechende Kosten verursacht werden. Eine nachträgliche Erstattung bereits entstandener Ausgaben ist nicht möglich. Der Antrag kann inzwischen digital bei der Zentralen Förderstelle des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung gestellt werden.

Unterstützung bieten außerdem Anerkennungsberatungsstellen, Handwerkskammern und die für den jeweiligen Beruf zuständigen Stellen. Informationen und das Onlineformular bietet das offizielle Bundesportal "Anerkennung in Deutschland".

Förderung läuft bis 2027 

Anträge auf Aufnahme in die Förderung können nach der geltenden Richtlinie noch bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Auszahlungsanträge sind anschließend bis spätestens 30. September 2028 möglich. Die Fristen bestätigt die Förderdatenbank des Bundes

Was Arbeitgeber tun können 

Der Anerkennungszuschuss wird von der betreffenden Fachkraft beantragt, nicht vom Betrieb. Arbeitgeber können Beschäftigte oder Bewerber aber auf die Förderung aufmerksam machen, bei der Suche nach der zuständigen Anerkennungsstelle helfen und sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen.

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Text: / handwerksblatt.de

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