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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Wie ein Corona-Hygienekonzept dokumentiert werden muss, erklärt die BG Bau. (Foto: © Jan-Peter Schulz - BG BAU)
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Corona-Schutz im Betrieb - Themen-Specials
April 2021
Jedes Unternehmen in Deutschland muss momentan ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen. Wie man das dokumentiert und welche Maßnahmen notwendig sind erklärt die BG BAU.
Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Corona-Virus-Pandemie vorweisen. Darin muss dokumentiert sein, wie die Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vom 12. März 2021 vor.
Die BG BAU hat eine Vorlage für Unternehmen des Baugewerbes und des Gebäudereinigerhandwerks erstellt, mit der die Unternehmen ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. Entweder für das ganze Unternehmen oder für einzelne Bereiche.
Außerdem kann in der Vorlage erfasst werden, wer im Betrieb für einzelne Maßnahmen wie die Beschränkung der Kontaktpersonen, die Lüftungsregeln oder das Angebot von Schnelltests verantwortlich ist und welche Mitarbeiter in welchen Abteilungen sie konkret betreffen.
Haben die Unternehmen die Tabelle ausgefüllt, dann haben sie ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können, schreibt die BG BAU. Dieses Konzept muss übrigens allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.
Quelle: BMAS
Hintergrund Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen mit etwa 2,9 Millionen Versicherten in über 500.000 Betrieben und zirka 50.000 privaten Bauvorhaben.
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