Nichts zu tun? Das könnte bald passieren, warnt das Bauhandwerk.

Nichts zu tun? Das könnte bald passieren, warnt das Bauhandwerk. (Foto: © Daniel Kaesler/123RF.com)

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Bundesverwaltungsgericht bremst Bauprojekte

Infolge eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich. Das bremse viele Wohnungsbauprojekte, mahnt das Bauhandwerk.

Bislang gab es die Möglichkeit, Bauplanungen im sogenannten beschleunigten Verfahren durchzuführen: Möglich war dies durch § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber vor Kurzem, dass diese Regelung gegen Europarecht verstößt.

Um Bauplanungen zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für Bebauungspläne im Innenbereich Erleichterungen geschaffen. Laut dieser Regelung kann eine Umweltprüfung entfallen, ohne Ausgleich für Natur und Landschaft, auch der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber  mit dem neuen § 13 b BauGB diese Erleichterungen vorübergehend auch für Flächen im Außenbereich eingeführt.

Umweltprüfung darf nicht wegfallen, sagt die EU-Richtlinie

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem nun ein vorzeitiges Ende gesetzt: Die Leipziger Richter urteilten, dass der Verzicht auf die Umweltprüfung gegen die EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) verstößt. Sie legten die Frage aber nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor.

Nach Art. 3 SUP-Richtlinie ist bei Plänen, die erhebliche Umweltauswirkungen haben, eine Umweltprüfung zwingend durchzuführen. § 13b BauGB dürfe daher wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden, erklärte das BVerwG. In dem entschiedenen Fall hätte daher eine Umweltprüfung durchgeführt werden müssen. Dass diese Prüfung fehlte, führte zu einem nach § 214 BauGB beachtlichen Fehler, so dass der Bebauungsplan unwirksam war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2023, Az. 4 CN 3.22).

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Bauhandwerk warnt: Wohnungsbau wird verschleppt

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) warnt: "In der Folge sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich, was viele Wohnungsbauprojekte bei den Kommunen verschleppt." Die Entscheidung komme zur absoluten Unzeit, so der Verbandschef. 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisteten die baugewerblichen Betriebe. Der Wohnungsbau stecke in einer tiefen Krise. "Seit Monaten gehen die Baugenehmigungen und Aufträge zurück, die Baukonjunktur leidet und in Folge wird die Lage für Mieterinnen und Mieter immer schwieriger. Für kleine und mittlere Bauunternehmen, aber auch für die kommunale Wohnungsplanung, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense negative Folgen", betonte Pakleppa. Er forderte Bund und Länder auf, für die Kommunen schnellstens einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen.

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Text: / handwerksblatt.de

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