Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Der Bundestag hat ein zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet. Ein Schritt in die richtige Richtung, sagt das Handwerk. Dennoch sei das Gesetz zu kurz gesprungen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Ein Unternehmen oder ein Verein muss künftig erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei zehn Personen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland werden deshalb keinen Datenschutzbeauftragten mehr benötigen.
"Der Bundestag setzt mit den beschlossenen Erleichterungen beim Datenschutz ein wichtiges Signal. Die Verdoppelung der zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten relevanten Mitarbeitergrenze auf 20 Personen löst aber nicht das grundlegende Problem", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, kurz ZDH.
Die uneinheitlichen Maßgaben der Landesaufsichtsbehörden zur Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten seien Handwerksbetrieben – unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl – nicht länger zumutbar.
"Handwerksbetriebe sind kein Risiko für den Datenschutz"
Es könne nicht sein, so Schwannecke weiter, dass Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg anders behandelt werden als vergleichbare Betriebe aus Bayern oder Brandenburg. "Handwerksbetriebe brauchen Rechtssicherheit. Die Vorgaben der DSGVO zum Datenschutzbeauftragten sind richtig und ausreichend. Weitergehende nationale Regeln sind überflüssig. Sie gehören gestrichen", so der .
Es dürfe nicht bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen bleiben. Handwerksbetriebe stellten kein relevantes Risiko für den Datenschutz dar und sollten geringeren Anforderungen als Internetgiganten und Anbietern sozialer Medien unterstellt werden. Es sei ein Unterschied, ob ein globaler IT-Konzern oder ein regionaler Handwerksbetrieb die Daten seiner Kunden verarbeitet.
Evaluierung der DSGVO nutzen
"Diese Unterschiede müssen in Gesetz und Praxis stärker zur Geltung kommen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die aktuelle Evaluierung der DSGVO dazu genutzt wird, den Datenschutz risikogerecht, praxisnah und für alle Betriebe umsetzbar zu gestalten. Hierzu gehören an erster Stelle Anpassungen der zahlreichen Informations- und Dokumentationspflichten." Das Handwerk habe gezielte Vorschläge unterbreitet.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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