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Die neue Datenschutzgrundverordnung birgt im Zusammenhang mit der Nutzung von WhatsApp von Handwerkern Risiken, über die man sich bewusst sein sollte. (Foto: © Liu Ming/123RF.com)

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Handwerker: Vorsicht beim Umgang mit WhatsApp

Auch Handwerker nutzen den Kurznachrichtendienst WhatsApp sehr oft beruflich. Mit Inkraftreten der neuen Datenschutzgrundverordnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.

Der Kurznachrichtendienst WhatsApp ist für viele Handwerker ein wichtiges Instrument im Berufsalltag. So werden Termine und Fragen mit dem Kunden abgestimmt, Bautrupps verständigen sich untereinander, und der Geselle schickt schon einmal ein kleines Update von der Baustelle an den Chef. Mittlerweile werden sogar Dienstsmartphones ausgegeben, diese sind speziell geschützt und für Baustellen geeignet.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) hält an dieser Stelle jedoch einen Stolperstein für Handwerksbetriebe bereit: Wer auf dem Dienstsmartphone den Kurznachrichtendienst benutzt, kann ohne Arglist gegen die Verordnung verstoßen – und riskiert eine Strafe. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, Marit Hansen, warnt: "Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß."

WhatsApp greift aut die Kontaktdaten im Smartphone der Nutzer zu, dann werden diese mit den eigenen Servern abgeglichen, um zu prüfen, wer dort ebenfalls bereits registriert ist. Im Anschluss daran besteht für den Nutzer die Möglichkeit, diesen Personen Nachrichten senden.

Das Problem: Alle Kontakte werden geprüft, und damit auch die von Personen, die dieser Überprüfung nicht zugestimmt haben. Die DSGVO gilt in diesem Zusammenhang nicht für Privatleute, wohl aber für kleinere Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige. Denn rechtlich betrachtet ist diese Überprüfung ein Austausch der Daten zwischen zwei Firmen – was jedoch nur dann erlaubt ist, wenn alle Beteiligten zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.

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Das bedeutet: Handwerker müssen von allen Kunden und Kollegen diese Zustimmung einholen. "WhatsApp greift auf sämtliche Kontaktdaten des Verwenders zu und erhält auf diese Weise Zugang zu Kontaktdaten sogar von Personen, die selbst nicht Nutzer von WhatsApp sind", sagt auch Markus Peifer, Datenschutzexperte beim Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH. Peifer ergänzt jedoch: "Diesem Zugriff kann der Nutzer jedoch mit entsprechenden Einstellungen auf dem Smartphone oder weiteren Apps wirkungsvoll begegnen." Grundsätzlich stimmt er Hansen jedoch zu und betont zudem die datenschutzrechlichen Probleme für Handwerker.

Gleiches gelte laut Pfeifer für die Übermittlung von Fotos von Baustellen: "Da WhatsApp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an WhatsApp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer besteht nicht." Entsprechend wichtig sei es, im Vorfeld die Genehmigung einzuholen: "Handwerker, die Whatsapp nutzen, sollten dementsprechend ihre Kunden auf die Nutzung von Whats App hinweisen und die vorherige Zustimmung einholen", betont Peifer.

Schriftliche Genehmigung notwendig

Wer nicht belangt werden will, muss also die Genehmigung – schriftlich! – von jedem einzelnen Kunden einholen. Hansen sagt: "Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten." Was für Handwerker gilt, kommt in gleichem Maße für Ärzte, Journalisten, Anwälte oder Freiberufler zur Anwendung. Für die Zielgruppe gilt unterschiedslos: Sollte sich ein unzufriedener Kunde oder ein ehemaliger Mitarbeiter, der im Unfrieden gegangen ist, bei den zuständigen Behörden beschweren, wird eine Untersuchung eingeleitet. 

Die Verwendung von WhatsApp solle nicht auf die leichte Schulter genommen werden, wenn es um den Datenschutz geht, sagt Hansen: "Hier sammelt ein US-amerikanischer Dienst Daten über das Kommunikationsverhalten auf der ganzen Welt. Das sind Informationen darüber, wer wen kennt – selbst wenn es keine WhatsApp-Nutzer sind, sondern die Personen, die nur im normalen Telefonbuch verzeichnet sind."

Die Datenschutzexpertin warnt: Wegen der gesammelten Informationen über Kontakte zu Anwälten, Ärzten oder Journalisten könnten gegebenenfalls die Einreise in die USA verwehrt werden oder die Preise für Versicherungspolicen höher ausfallen. "Wer weiß, ob nicht aufgrund solcher Datensammlungen später jemand unter Verdacht gerät oder irgendwo höhere Preise zahlen muss, weil der Auswerte-Algorithmus zu entsprechenden Ergebnissen kommt?", sagt Hansen.

 

Hintergrund: Auf der Kampagnenseite des ZDHs im Internet finden sich zahlreiche nützliche Tipps für Handwerker im Umgang mit WhatsApp auf beruflicher Ebene.
Informationen: Weiteres Hintergrundwissen vermittelt zahlreich vorhandenes Informationsmaterial auf der Website des ZDH.

Text: / handwerksblatt.de

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