ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke lobt die nötige Rechtssicherheit durch die neue Datenschutzgrundverordnung.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke lobt die nötige Rechtssicherheit durch die neue Datenschutzgrundverordnung. (Foto: © ZDH/ Schuering)

Vorlesen:

ZDH: Erklärung zur DSGVO

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, gibt hierzu eine Erklärung ab.

Zur am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Datenschutz-Grundverordnung erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: "Mit dem neuen Datenschutzrecht wird dafür gesorgt, dass in Europa einheitliche Regeln gelten und auch global agierende Internetkonzerne aus den USA unseren Datenschutz endlich ernst nehmen. Das war überfällig. Dank der starken Anlehnung an den bisherigen deutschen Datenschutz kommen auf unsere Handwerksbetriebe nur punktuelle Neuerungen zu. Hierauf sind unsere Betriebe gut vorbereitet. Das Handwerk packt an und stellt sich den Herausforderungen. Wichtig ist nun, dass bestehende Unklarheiten im Gesetz schnell durch eine praxisgerechte Auslegung der Aufsichtsbehörden beseitigt werden. Dies schafft die nötige Rechtssicherheit.“

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: