Geplant ist nicht eine einheitliche Lohnuntergrenze für die gesamte EU. Vielmehr sollen Mindestlöhne entsprechend den nationalen Traditionen ausgehandelt werden.

Geplant ist nicht eine einheitliche Lohnuntergrenze für die gesamte EU. Vielmehr sollen Mindestlöhne entsprechend den nationalen Traditionen ausgehandelt werden. (Foto: © schlenger86/123RF.com)

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EU-Kommission startet Dialog zu Mindestlöhnen

Die EU-Kommission hat erste Pläne zu gerechten Mindestlöhnen in der EU veröffentlicht und fragt die Sozialpartner nach ihren Vorschlägen. Außerdem hat sie ihren Aktionsplan zur Umsetzung sozialer Rechte vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat eine Initiative für faire Mindestlöhne gestartet und bittet die Sozialpartner, Stellung zu nehmen. Damit will sie den Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften einleiten. Konkrete Gesetzvorschläge sollen nach der Konsultation erarbeitet werden. Die erste Phase der Konsultation soll sechs Wochen dauern. Eine zweite Phase kann, wenn nötig, folgen.

"Es wird keinen Einheitsmindestlohn für alle geben", stellt die Kommission klar. Vielmehr sollen nationale Traditionen wie Tarifvereinbarungen oder Rechtsvorschriften bei der Festlegung von Mindestlöhnen Beachtung finden. "Wir müssen einen Konsens finden, der hohe Standards bei der Lohnfestsetzung fördert und gleichzeitig die schrittweise wirtschaftliche und soziale Konvergenz in der EU unterstützt, die Tarifverhandlungssysteme fördert und die Autonomie der Sozialpartner achtet", sagt Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit.

Mindestlohn in den meisten Mitgliedstaaten

Derzeit gibt es in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten einen Mindestlohn. Sie reichen von 11,97 Euro pro Stunde in Luxemburg bis zu einem Stundenlohn von 1,72 Euro in Bulgarien. In Deutschland beträgt der Mindestlohn aktuell 9,35 Euro pro Stunde. Schmit: "Europas innovative und inklusive soziale Marktwirtschaft muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen: Sie brauchen hochwertige Arbeitsplätze, die ein angemessenes Einkommen gewährleisten."

Außerdem hat die EU-Kommission hat einen Aktionsplan für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt. Die Säule sozialer Rechte wurde im November 2017 von den Staats- und Regierungschefs und den Organen der Europäischen Union beschlossen, um wirksamere Rechte für die Bürger vor allem in drei Bereichen zu erreichen:

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  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Sozialschutz und soziale Inklusion.

Sozialpolitische Agenda läuft

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema. Der Dialog zu den Mindestlöhnen ist der Auftakt für die sozialpolitische Agenda der Kommission. Die Säule sozialer Rechte wiederum ist der Ausgangspunkt für den jetzt veröffentlichten Aktionsplan. Für das laufende Jahr sind besonders neun Maßnahmen vorgesehen:

  • Gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU
  • Europäische Gleichstellungsstrategie und Einführung verbindlicher Maßnahmen für mehr Lohntransparenz
  • Aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen
  • Aktualisierte Jugendgarantie
  • Gipfel für Plattformarbeit
  • Grünbuch zum Thema Altern
  • Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
  • Demografiebericht
  • Europäische Arbeitslosenrückversicherung.

Aufbauen will die Kommission auf den Arbeiten, die die EU seit der Proklamation der Säule sozialer Rechte bereits geleistet hat. "Doch Maßnahmen allein auf EU-Ebene werden nicht ausreichen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in den Händen nationaler, regionaler und lokaler Behörden sowie der Sozialpartner und aller einschlägiger Interessenträger auf allen Ebenen", so die Kommission.

Vorschläge bis November einreichen

Deswegen bittet sie alle Interessenträger (Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft), bis November 2020 Vorschläge für ein soziales Europa einzureichen. Aus den Beiträgen soll im kommenden Jahr ein weiterer Aktionsplan entstehen.

Text: / handwerksblatt.de