Im Bauhauptgewerbe steigen zum 1. Januar 2021 sowohl der Mindestlohn 1 als auch der Mindestlohn 2.

Im Bauhauptgewerbe steigen zum 1. Januar 2021 sowohl der Mindestlohn 1 als auch der Mindestlohn 2. (Foto: © rioblanco/123RF.com)

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Zustimmung zu neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe

Die Tarifpartner haben der Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe jetzt zugestimmt. Mitarbeiter erhalten rückwirkend zum 1. Januar 30 Cent mehr pro Stunde.

Am 17. Dezember 2020 Jahres hatte man sich auf die Anhebung der Mindestlöhne geeinigt, nun stimmten auch die Gremien des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) dem Verhandlungsergebnis zu. 

Die Mindestlöhne ab 1. Januar 2021 :

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  • Mindestlohn 1 (Ost und West): Steigt von 12,55 Euro auf 12,85 Euro.

  • Mindestlohn 2 (West): Steigt von 15,40 Euro auf 15,70 Euro.

  • Mindestlohn 2 (Berlin): Steigt von 15,25 Euro auf 15,55 Euro.

Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden. 

Der Tarifvertrag soll für zwölf Monate gelten. Seine Allgemeinverbindlichkeit will man umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, teilt der ZDB mit. 

Hier finden Sie einen Überblick über die Branchen-Mindestlöhne im Handwerk

Text: / handwerksblatt.de

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