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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
htw saar lädt ein zum Technologietag
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes lädt alle Interessierten am 24. Oktober herzlich zum Technologietag "Additive Fertigung" ein.
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Vorlesen:
Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn - Themen-Specials
Dezember 2016
Ab dem 1. Januar müssen Arbeitgeber und Entsender aus dem Ausland, Mindestlohn-Meldungen über ein Online-Portal übermitteln.
Für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden, gilt der hiesige Mindestlohn oder Mindesturlaub. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beziehungsweise Entleiher, die Arbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind deshalb verpflichtet, ihre Arbeitnehmer dem Zoll zu melden. Sie müssen versichern, dass sie die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Bisher wurden diese Meldungen per Fax abgegeben.
Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Meldungen online über das Meldeportal-Mindestlohn abgegeben werden, darauf weist der Zoll hin. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.
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Das Meldeportal-Mindestlohn kann ab dem 1. Januar 2017 über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden. Aktuell befindet sich die Seite noch im Aufbau. Nach einem Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.
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