Es geht so schnell, dass durch die betriebliche Tätigkeit ein kleiner oder großer Schaden entsteht. Sicherheit bietet für solche Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung.

Es geht so schnell, dass durch die betriebliche Tätigkeit ein kleiner oder großer Schaden entsteht. Sicherheit bietet für solche Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung. (Foto: © Aleksandr Prokopenko/123RF.com)

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Haftpflicht: Schutz vor teuren Missgeschicken

Betriebshaftpflichtversicherung: Auf diese Police sollte kein Handwerksbetrieb verzichten, denn ohne diesen Schutz könnte schon ein kleiner Fehltritt das Unternehmen finanziell ruinieren.

Ein herabfallendes Werkzeug, das ein parkendes Auto oder womöglich sogar einen Fußgänger trifft: Es geht so schnell, dass durch die betriebliche Tätigkeit ein kleiner oder großer Schaden entsteht. Sicherheit bietet für solche Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung: "Diese Police ist für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig, denn der Versicherer springt ein, wenn der Unternehmer für einen Schaden haftet", sagt Hans Gerlitz, Unternehmensberater bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Selbst erfahrenen Handwerkern könne eine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick unterlaufen. Und dieses könne ohne Versicherung zu einer enormen finanziellen Belastung werden: "Denn der Unternehmer haftet komplett für die Schäden, die jemand anderem mit und durch den Betrieb entstehen", so Gerlitz, "und er haftet damit auch für die Schäden, die seine Mitarbeiter verursacht haben."

Ein kurzer Fehltritt reicht aus

Zu Schäden rund um die betriebliche Tätigkeit kann es schnell kommen: Ein Maler rutscht beim Aufräumen aus und verschüttet Farbe auf den Mantel seiner Kundin, die sein Werk gerade begutachten wollte. Bei der Installation neuer Steckdosen bohrt der Elektriker eine Wasserleitung an. Ein Fliesenleger merkt nicht, dass er noch Kleberreste am Schuh hat und beschädigt damit den teuren Parkettfußboden im Wohnzimmer. Der Versicherer kommt für solche Schäden auf, wenn diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.

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Noch wichtiger wird der Versicherungsschutz, wenn Personen zu Schaden kommen: Ein Kunde stolpert beim Besuch in der von ihm beauftragen Tischlerwerkstatt über ein lose liegendes Kabel, stürzt und schlägt unglücklich mit dem Kopf auf die Tischkante. Der Unternehmer haftet für den Schaden und müsste ohne den passenden Versicherungsschutz womöglich neben den Behandlungskosten und Schmerzensgeld aus eigener Tasche auch noch für den Verdienstausfall oder sogar eine lebenslange Rente aufkommen, wenn er nie wieder arbeiten kann.

Einen pauschalen Wert, wie hoch der Versicherungsschutz insgesamt sein sollte, ist kaum zu nennen: "Das hängt von zahlreichen Faktoren ab, zum Beispiel von der Art der betrieblichen Tätigkeit und auch der Anzahl der Mitarbeiter", sagt Hans Gerlitz. Für viele Handwerker könne eine Deckungsssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden ausreichen, für manch anderen aber auch nicht. Sein Rat deshalb: Sich vor Vertragsabschluss genau informieren und sich nicht darauf verlassen, dass in einem angebotenen Paket aus mehreren Versicherungen für den Betrieb doch der passende Haftpflichtschutz enthalten sein müsste: "Wichtig ist, sich die Angebote genau anzusehen und den Schutz auf den eigenen Betrieb zuzuschneiden, denn der Bedarf kann für jeden Betrieb anders aussehen."

Genaue Angaben bei Vertragsabschluss

Handwerker, die einen neuen Vertrag für ihren Betrieb abschließen, sollten vor der Unterschrift außerdem möglichst genaue Angaben über ihre Tätigkeitsbereich machen: "Denn versichert sind nur die Bereiche, die auch im Vertrag genannt werden", erklärt der unabhängige Versicherungsberater Michael Jander. Einmal abgeschlossen bietet die Versicherung aber auch nicht unbedingt auf Dauer umfassende Sicherheit: "Ergeben sich entscheidende Änderungen im Betrieb, sollte auch der Versicherungsschutz daran angepasst werden", rät Jander. Generell sollten wichtige Versicherungen alle drei bis vier Jahre überprüft werden, rät die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Aufpassen sollten die Handwerker bei Abschluss oder auch während der Vertragslaufzeit, in wie weit die sogenannten Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden vom Versicherer übernommen werden. Dabei handelt es sich um solche Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Sachen entstehen – wenn beispielsweise ein Maler Fensterrahmen streicht und dabei aus Versehen die Scheibe zerbricht oder auf die Leiterstufe verpasst und stattdessen die teure Fensterbank betritt und beschädigt. "Die Bearbeitungsschäden sollten nicht zu niedrig abgesichert sein", sagt Versicherungsberater Michael Jander: "Mittlerweile ist es sogar möglich, sie bis zur Höhe der kompletten Versicherungssumme abzusichern."

Text: / handwerksblatt.de

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