Soka-Bau: Mehr Betriebe bekommen 900 Euro zurück!
Die Soka-Bau erstattet die Ausbildungsabgabe von 900 Euro nicht nur Einzelunternehmern, sondern auch Betrieben mit Arbeitnehmern, die einen Beitrag in dieser Höhe leisten mussten.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Heftige Proteste gegen Soka-Bau-Abgabe
Die Sozialkasse des Baugewerbes (Soka-Bau) zahlt den Mindestbeitrag zur Berufsbildung nicht nur an Soloselbstständige zurück, sondern auch an Betriebe mit Mitarbeitern. Und zwar ohne einen besonderen Antrag. Das soll schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Rückzahlungen erhalten alle Betriebe, die in 2015 und 2016 den Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren geleistet haben – unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer oder Auszubildende beschäftigen oder nicht. Betriebe mit gewerblichen Arbeitnehmern erhalten die Differenz zwischen dem gezahlten Mindestbeitrag und den auf ihre beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer entfallenden Beitrag zurück. Vorausgesetzt, ihr Beitragskonto weist keine sonstigen offenen Forderungen auf.
Erstattet werden sämtliche Guthaben im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag, auch etwaige bezahlte Verzugszinsen. Dies gilt rückwirkend für die Beitragsjahre 2015 und 2016.
Kein Antrag nötig
Unternehmer müssen dafür keinen Antrag stellen, die Beiträge werden automatisch erstattet, sofern die Kontodaten der Soka-Bau bekannt sind. Falls Daten nicht vollständig sind, kommt ein Schreiben mit der Bitte, diese mitzuteilen.
Wer eine Zahlungsaufforderung der Soka-Bau über den Mindestbeitrag bekommen hat, kann diese ignorieren. Alle Forderungen im Zusammenhang mit dem Mindestbeitrag für das Berufsbildungsverfahren werden automatisch storniert.
Soka-Bau verzichtet beim Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren für Einzelunternehmer auch auf – grundsätzlich zulässige – Klagen vor den Amtsgerichten, weil sie in der Masse zu aufwendig und nicht erfolgversprechend sind. Das erklärte ein Soka-Sprecher in einem Gespräch mit dem Deutschen Handwerksblatt.
Hintergrund: Seit April 2015 mussten wegen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe auch Betriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, einen jährlichen Beitrag von mindestens 900 Euro für das Berufsbildungsverfahren der Soka-Bau zahlen. Das hatte zu heftigen Protesten geführt. Wegen der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZB 45/17), dass Einpersonenbetriebe keine Arbeitgeber sind, hat die Soka-Bau diese Abgabe nun gekippt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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