Soka-Bau

Mehr Geld für die Sozialkassen müssen die Betriebe des Baugewerbes 2019 berappen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Soka-Bau erhöht die Beiträge

Die Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau) steigen 2019 deutlich an. Es gibt aber künftig keinen Mindestbeitrag für Einzelunternehmer mehr. Lesen Sie hier, was sich alles ändert.

Der neue Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Soka-Bau) wird 2019 erhebliche Änderungen bringen. Die Beiträge steigen in fast allen Regionen; die Zinsen sinken leicht; der Mindestbeitrag zur Berufsbildung entfällt bei Einzelunternehmern; die rückwirkende Einforderung der Beiträge ist nur noch für drei statt bislang vier Jahre möglich.

Die Bautarifpartner haben Anfang November 2018 die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags beim Bundesarbeitsministerium beantragt. Es ist zu erwarten, dass der Tarifvertrag wie bisher für allgemeinverbindlich erklärt wird. Das berichtet der Berliner Rechtsanwalt Jörg Hennig.

Sobald die AVE erteilt ist, gelten für Baubetriebe erhebliche Beitragserhöhungen:

  • Unternehmen in den alten Bundesländern müssen 20,8 Prozent zahlen statt bisher 20,4 Prozent.
  • In den neuen Bundesländern steigen die Beiträge deutlich: von derzeit 17,2 Prozent im kommenden Jahr auf 18,8 Prozent, ab 2020 sind es 18,9 Prozent.
  • in Berlin Ost werden 23,75 statt 23,35 Prozent fällig.
  • nur in Berlin West sinken die Beiräge von 26,55 auf 25,75 Prozent.

Kein Mindestbeitrag zur Berufsbildung mehr

Es gibt aber auch Erleichterungen für Unternehmen: Abgeschafft wird der sehr umstrittene Mindestbeitrag zur Ausbildungsvergütung für Einzelunternehmer (900 Euro). Diesen hatte die Soka-Bau bereits nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZB 45/17), dass Einpersonenbetriebe keine Arbeitgeber sind, nicht mehr eingezogen.

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Neu ist auch, dass der bisherige Zinssatz von 12 Prozent pro Jahr leicht auf 10,8 Prozent gesenkt wird. Verbunden damit ist die  Möglichkeit für Unternehmer, bei rückständigen Beiträgen über die Zinsen zu verhandeln. In Härtefällen kann die Soka-Bau auf diese Zinsen sogar ganz verzichten.

Außerdem wird die Verjährungsfrist für die nachträgliche Beitragsfestsetzung von bisher vier auf nun drei Jahre reduziert.

Hintergrund: Was ist die Soka-Bau? Die Soka-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirtschaft: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Aufgaben der Soka-Bau sind die Finanzierung von Urlaubsgeldern, die Bezuschussung der Berufsausbildung, betriebliche Altersvorsorge und die Kontrolle der Mindestlöhne. Bilanzsumme 2017: Rund 8,1 Mrd. Euro. Grundlage der Beitragspflicht ist der Tarifvertrag des Baugewerbes, der auf Antrag der Tarifpartner vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dadurch gelten die Tarifverträge auch für alle anderen Arbeitgeber der Branche.

 

Text: / handwerksblatt.de

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