Vor den möglicherweise existenzbedrohenden Folgen kann man sich schützen, indem man im Vorfeld entsprechende Versicherungen abschließt.
Die Gebäudeversicherung versichert das Betriebsgebäude inklusive des Grundstücks gegen Feuer, Sturm, Hagel sowie Leitungswasserschäden. Zusätzlich können in einer Elementarversicherung Schäden z. B. durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsche, Erdsenkung und Erdbeben abgedeckt werden.
Die Unwetterhäufigkeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die sogenannten Elementarschäden – beispielsweise aufgrund von Hochwasser – verursachen jährlich Schäden an Gebäuden in enormer Höhe. Ein Großteil aller Versicherten ist hierfür nicht ausreichend abgesichert.
Damit Ihr Risiko minimiert wird, sollte Ihre Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung – auch Naturgefahrenversicherung genannt – beinhalten. Der Basisschutz allein deckt diese Schäden nicht ab. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen. Folgende Kosten werden beispielweise durch die Elementarversicherung übernommen:
- Reparaturen am Haus sowie an Nebengebäuden
- Abriss und Neubau des Hauses
- Trockenlegung etc.
Wichtig ist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese dient der Absicherung von Vermögensschäden bzw. Betriebskosten, die durch "Zwangspausen" (wie jetzt durch Elementarschäden) im Betriebsablauf entstehen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen. Sie ist im Regelfall nur in Kombination mit entsprechenden Sachversicherungen abzuschließen.
Auch die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist von großer Bedeutung. Durch Umweltvorschriften kann der Betriebsinhaber für durch den Betrieb verursachte Umweltschäden haftbar gemacht werden. Grundsätzlich besteht für Schäden durch Einwirkungen auf Boden, Luft und Wasser (z.B. durch austretendes Heizöl, Maschinenöl oder Chemikalien) im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.
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Text:
Handwerkskammer Düsseldorf /
handwerksblatt.de
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