Bund und Länder schnüren ein Soforthilfepaket mit 400 Millionen Euro.

Bund und Länder schnüren ein Soforthilfepaket mit 400 Millionen Euro. (Foto: © scanrail/123RF.com)

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Hochwasserkatastrophe: Bundeskabinett legt Soforthilfe auf

Die Bundesregierung stellt für den Wiederaufbau in den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Regionen 200 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen kommen aus den Bundesländern.

Bund und Länder stellen für die Opfer der Flutkatastrophen 400 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Die Auszahlung soll über die betroffenen Bundesländer erfolgen. Das Geld soll schnell und unbürokratisch bei den Opfern in den Krisenregionen ankommen. "Wir werden tun, was erforderlich ist", sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Sollte mehr Geld benötigt werden, würde der Bund auch weitere Hilfsmittel bereitstellen.

Milliardenschwerer Aufbaufonds

Die Bundesregierung plant außerdem einen Aufbaufonds, der mit einer Milliardensumme ausgestattet werden soll. Genaueres soll nach der Aufnahme aller Schäden beschlossen werden. Der Finanzminister nannte als Maßstab die Wiederaufbauhilfe von sechs Milliarden Euro bei der letzten Hochwasserkatastrophe. Es sei aber auch gut möglich, dass noch mehr Geld benötigt werden könnte.

HochwasserhilfeDas Hilfspaket besteht aus folgenden Elementen:

Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Mio. Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.

Umfassendes Aufbauprogramm
Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlich Umfang finanziell zu beteiligen - wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.

Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.

Verzicht auf Rettungskosten
Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.

Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.

Darüber hinaus ist der Bund zu Gesprächen mit den Ländern über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.

Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Näheres dazu hier: PM GZD.

Quelle: Bundesinnenministerium

"Mit den beschlossenen Soforthilfen reagiert die Bundesregierung schnell und angemessen", so der Kommentar von Hans Peter Wollseifer. Sie seien ein wichtiger Beitrag, um erste akute Nothilfen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen und vor allem für die dort lebenden Menschen und Betriebe zu leisten, sagt der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Mittel zügig auszahlen

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris TrenkelHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel

"Die Mittel müssen jetzt zügig diejenigen erreichen, die existenziell darauf angewiesen sind. Die Nutzung der bereits auf Länderebene vorhandenen Corona-Notfallfonds auch für erste flankierende Unterstützungen betroffener Betriebe ist sachgerecht und vor allem rasch umsetzbar. Dafür stehen die Landesregierungen im Wort."

Betriebe massiv gefährdet

Es sei abzusehen, dass die Schäden weit über diesen Erstbetrag hinausgehen. "Viele Betriebe sind in ihrer Existenz massiv gefährdet. Damit drohen Arbeits- und auch Ausbildungsplätze wegzufallen. Ein gesonderter Fonds zur finanziellen Abfederung der Katastrophenfolgen wird deshalb unverzichtbar sein." Dessen Regeln müssten zielgenau die wirtschaftliche Basis und damit auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in den von der Katastrophe betroffenen Regionen wiederherstellen und absichern.

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Text: / handwerksblatt.de

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