Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind erheblich vom Abmahnmissbrauch betroffen, sagt der ZDK.

Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind erheblich vom Abmahnmissbrauch betroffen, sagt der ZDK. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Abmahnmissbrauch schnell stoppen

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe fordert eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch. Jeder Tag der Verzögerung belaste die Wirtschaft.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Mehrere Wirtschaftsverbände, darunter der ZDK, weisen in einem gemeinsamen Schreiben an den an die Obleute des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages auf die Gefahren für die Wirtschaft hin. Jeder Tag der Verzögerung bringe weiterer missbräuchliche Abmahnungen, die in der Wirtschaft Millionenschäden verursachten.

Millionenschäden für die Wirtschaft

"Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind erheblich davon betroffen", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Angebliche Konkurrenten nutzen besonders geringfügige Verstöße gegen Informationspflichten, um damit Strafgelder einzufordern. Ziel des Gesetzentwurfs müsse sein, die Anforderungen an die Abmahnbefugnis von Wettbewerbsvereinen und Konkurrenten zu erhöhen. Um dieses Ziel wirklich zu erreichen, müssten manche Punkte im Entwurf noch nachgebessert werden, so Dilchert.

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Rechtssicherheit für Betriebe gefordert

Wettbewerbsverbände sollten verpflichtet werden, Listen ihrer Mitglieder zu veröffentlichen, damit ein Abgemahnter unmittelbar feststellen kann, ob der Abmahnverein überhaupt Mitglieder aus der Branche vorweisen kann, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Nur dann könne eine Abmahnung formell berechtigt sein. Die beteiligten Wirtschaftsverbände fordern außerdem, dass Datenschutzverstöße nicht mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln abgemahnt werden dürfen. Die Rechtsunsicherheit in der letztlich durch den Europäischen Gerichtshof zu klärenden Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung von sich heraus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verbietet, dürfe nicht den Betrieben auferlegt werden.

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

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