Handwerk will Änderung des Abmahnrechts
Das neue Datenschutzrecht hat die Betriebe bereits ziemlich belastet. Jetzt drohen auch noch Abmahnungen wegen Verstößen. Das Handwerk fordert, die Regeln schnell zu korrigieren.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Keine Angst vor Abmahnungen!
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mahnt die Bundesregierung, dass Verstöße gegen den Datenschutz, die ohne Auswirkung auf den Wettbewerb sind, kein Grund für eine Abmahnung sein dürfen. Das aktuelle des Abmahnwesen biete finanzielle Anreize für systematische Abmahnungen und fördere einen Missbrauch.
Kernforderung des ZDH ist, dass künftig nur Mitbewerber eine Abmahnbefugnis erhalten, die von dem abgemahnten Verstoß tatsächlich und spürbar wettbewerbsrechtlich betroffen sind. Das heißt, bei Verstößen gegen Informations- und Impressumspflichten sollten Wettbewerber nicht mehr klagen können. Außerdem sollten nur solche Verbände und qualifizierten Einrichtungen abmahnbefugt sein, die ihre Seriosität im Umgang mit der Rechtsverfolgung nachweisen, verlangt der ZDH.
Im Juni hat der Bundestag in einem Entschließungsantrag (BT-Drs. 19/2744) die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. September 2018 für den Bereich des Datenschutzrechts und darüber hinaus geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorzulegen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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