Foto: © Isabel Mayer
HWK Trier | September 2026
Sommerfest des Handwerks: Hoffnung braucht Taten
Anpacken statt abwarten: Mit dieser Botschaft setzte das Sommerfest des Handwerks am 4. September im Campus Handwerk ein deutliches Signal.
Nicht nur den Bürostuhl, sondern gleich den Chef wollte der Gekündigte aus dem Fenster werfen. (Foto: © Roman Stetsyk/123RF.com)
Vorlesen:
12. Januar 2022
Aktualisiert am 27. Mai 2026, 15:10
"Ich schmeiße den kleinen Wicht aus dem Fenster!" Dieser Spruch über seinen Vorgesetzten kostete einen Buchhalter seinen Job. Zu recht, sagt das Arbeitsgericht Siegburg.
Sagt ein Arbeitnehmer zu einer Kollegin, er wolle seinen Vorgesetzten aus dem Fenster schmeißen und er stände kurz vor einem Amoklauf, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung.
Nach einem Streit mit seinem Chef sagte der Buchhalter zu seiner Kollegin: "Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich." Kurz darauf erhielt der Mann seine fristlose Kündigung. Dagegen erhob er Klage.
Das Arbeitsgericht Siegburg gab dem Arbeitgeber recht. Die fristlose Kündigung sei hier gerechtfertigt. Nach der Aussage der Kollegin als Zeugin habe der Mann habe sowohl eine Gefahr für Leib und Leben des Vorgesetzten angekündigt als auch einen Amoklauf. Der Kläger habe die Drohung absolut ernst gemeint, war das Gericht überzeugt.
Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall entbehrlich. Eine Weiterbeschäftigung des Mannes bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 4. November 2021, Az. 5 Ca 254/21 (noch nicht rechtskräftig)
Arbeitsrecht Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Kündigung. > Hier mehr lesen!DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Das könnte Sie auch interessieren:
Themen-Specials
Kommentar schreiben