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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Vorlesen:
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die längere Bezugsdauer sind wegen der anhaltenden Corona-Krise bis 31. März 2022 möglich. Reduziert wurde die Erstattung der SV-Beiträge für Arbeitgeber. Die Aufstockung bleibt.
Die neuen 2G- und 3G-Regeln zur Bewältigung des Infektionsgeschehens haben deutliche Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) verlängert deshalb noch einmal die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis Ende März 2022. So gilt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin 24 Monate. Zusätzlich werden auch die erleichterten Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert.
Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird allerdings auf die Hälfte reduziert. Es sei denn, die Arbeitnehmer nehmen während der Kurzarbeit an bestimmten geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren wollen, sich vor Beginn der Qualifizierung mit dem Arbeitgeber-Service der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. März 2021 entstanden ist, wurde die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, längstens bis 31. März 2022, verlängert.
Verlängerung der Corona-Hilfen Auch die Corona-Hilfen, also die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe für Soloselbstständige gibt es nun bis Ende März 2022. Lesen Sie mehr
"Wir bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Man wolle mit der Verlängerung sicherstellen, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden.
Bis zum 31. März 2022 bleibt es während der Kurzarbeit weiter möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft und laufen bis 31. März 2022.
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