Gute Geschäftsideen sollten jetzt nicht verloren gehen, sagt Andreas Pinkwart. Die Landesregierung verbessert daher die Hilfe für Gründer.

Gute Geschäftsideen sollten jetzt nicht verloren gehen, sagt Andreas Pinkwart. Die Landesregierung verbessert daher die Hilfe für Gründer. (Foto: © fantasista/123RF.com)

Vorlesen:

Corona-Krise: Verbesserte Unterstützung für Gründer

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verbessert die Förderung für Gründer. Sie sollen so finanzielle Engpässe während der Corona-Krise überbrücken können.

Damit Gründer mit noch nicht etablierten Geschäftsmodellen am Markt zu bestehen können, verbessert die NRW-Landesregierung die Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs. Die Gründerstipendiaten mit aktuell auslaufender Förderung erhalten ab sofort eine um drei Monate verlängerte Unterstützung. Zudem baut die NRW.Bank ihre Förderangebote für betroffene Start-ups weiter aus.

"Mit der NRW-Soforthilfe 2020 hilft die Landesregierung Kleinunternehmen und Selbstständige schnell, unbürokratisch und wirksam", sagt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Damit gute Geschäftsideen jetzt nicht verloren gehen, werden die Gründerstipendien und die Transferförderung aus den Hochschulen verlängert. Die Finanzierung und die Gewinnung von Eigenkapital im Sinne eines Matching-Funds sollen über die NRW.Bank erleichtert werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schnelle unbürokratische Hilfe

Aktuelle InformationenIn unserem Themen-Special zur Corona-Krise finden sie laufend aktualisierte Informationen für Ihren Betrieb."Gerade Start-ups benötigen in der aktuellen Krise unsere Unterstützung", sagt Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.Bank. "Zum einen ist das Fundament ihres Geschäftsmodells oft noch nicht ausreichend stabil und sie können nicht auf große Rücklagen zurückgreifen. Zum anderen ist der Zugang zu Bankkrediten für sie erschwert, wenn nicht sogar unmöglich. Hier sind wir als Förderbank für Nordrhein-Westfalen gefragt, Start-ups mit guten und erfolgsversprechenden Ideen schnelle unbürokratische Hilfe zu bieten."

Die geplanten Maßnahmen:

  • Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni dieses Jahres auslaufen, können nun um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: gruenderstipendium.nrw
  • Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern die Landesregierung auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.
  • Finanzierung: Die NRW.Bank legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit beziehungsweise mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.

Zusätzlich bessert die Förderbank für den Zeitraum der Corona-Krise ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogramme nach:

  • NRW.SeedCap: Die NRW.Bank investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
  • NRW.Bank.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Millionen Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind,s NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
  • NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Quelle: NRW-Landesregierung

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: