Optiker oder Hörakustiker dürfen auch im harten Lockdown geöffnet bleiben.

Optiker oder Hörakustiker dürfen auch im harten Lockdown geöffnet bleiben. (Foto: © lightpoet/123RF.com)

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Lockdown: Welche Geschäfte bleiben geöffnet?

Betriebsführung

In Deutschland gilt weiterhin und bis mindestens Mitte Februar ein harter Lockdown. Der Einzelhandel ist bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Geöffnet bleiben etwa Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Optiker & Hörakustiker.

Deutschland befindet sich noch voraussichtlich bis 14. Februar 2021 im Lockdown. Die meisten Geschäfte sind geschlossen und auch Friseure sind nach wie vor geschlossen. Bund und Ländern hatten angesichts der weiterhin hohen Zahl an täglichen Neuinfektionen und Todesfällen eine bundesweite Lockdown-Verlängerung sowie weitere Verschärfungen beschlossen.

Folgende Geschäfte und Werkstätten bleiben weiterhin geöffnet: 

Wichtig! Details zu den Regelungen finden Sie in den Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer.   

Nordrhein-Westfalen: Hier geht es zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 19. Januar 2021 geltenden Fassung.
Rheinland-Pfalz: Hier finden Sie die Regelungen in Rheinland-Pfalz.
Saarland: Hier finden Sie die Regelungen im Saarland.

Der Einzelhandel ist voraussichtlich bis 14. Februar 2021 geschlossen mit folgenden Ausnahmen (Bereiche des Handwerks sind gefettet):

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten (Autohändler müssen schließen),
  • Fahrradwerkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte,
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann jetzt ebenfalls eingeschränkt werden und dürfe "keinesfalls ausgeweitet werden", heißt es.  

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Geschlossen werden außerdem Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie

  • Friseursalons,
  • Kosmetikstudios,
  • Massagepraxen,
  • Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Quelle: Bundesregierung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten, großzügige Home-Office-Lösungen anzubieten.

Die Lieferung und Abholung von Gerichten durch Restaurants oder Kantinen soll weiter möglich sein. "Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen", heißt es. Zulässig bleibe auch hier die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt.

Handwerkspräsident Wollseifer: "Gesundheitsschutz ist Betriebe-Schutz!"

"Ohne Frage ist die Verlängerung des Lockdowns für unsere Betriebe ein sehr schwieriger, ein sehr harter Start ins neue Jahr 2021. Dass die vor Weihnachten beschlossenen Einschränkungen nun zunächst bis Ende Januar 2021 beibehalten werden müssen und im Hinblick auf die Kontaktdynamik im privaten Bereich teils auch verschärft wurden, ist dem nach wie vor nicht gedrosselten Infektionsgeschehen geschuldet, das Taktgeber für die Politik bleibt", so Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer.

"Damit wir möglichst rasch wieder zu einem weniger eingeschränkten Alltag und Geschäftsbetrieb zurückkehren können, muss es endlich gelingen, das Infektionsgeschehen spürbar einzudämmen. Dazu kann jeder seinen Beitrag leisten, indem Kontakte reduziert und die Abstands- und Hygieneregeln konsequent eingehalten werden. Solange noch nicht umfänglich geimpft ist, ist diese Form des persönlichen Gesundheitsschutzes der wirksamste Weg, um wieder zu einem normaleren Leben zu kommen und somit auch unsere Betriebe zu schützen. Gesundheitsschutz ist tatsächlich in dieser Lage Betriebe-Schutz!"

Um so wichtiger sei es, dass jetzt aber alles daran gesetzt wird, so zügig und umfangreich wie möglich zu impfen, so Wollseifer. "Je schneller wir einen hohen Impfungsgrad erreichen, je schneller wir diese Pandemie in den Griff bekommen, umso eher kommen unsere Betriebe wieder in die Gänge."

Folgende Hilfen soll es für die Unternehmen geben!

Der Bund will die direkt und indirekt von der Schließungsanordnung betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit der verbesserten Überbrückungshilfe III unterstützen, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Die Antragsstellung ist momentan noch nicht möglich.

Bis zu 90 Prozent der Fixkosten von geschlossenen Geschäften würden übernommen. Der monatliche Zuschuss könne bis zu 500.000 Euro betragen. Es gibt Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Damit könne der Handel die Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichere Liquidität, so das Ministerium.

Der Beitrag wurde am 21. Januar 2021 aktualisiert.

Text: / handwerksblatt.de

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