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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Auszahlung der Abschläge ist jetzt gestartet. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2021
Die Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten am 5. Januar. Das meldet das Bundeswirtschaftsministerium. Bis zu 50.000 Euro werden den Unternehmen ausgezahlt.
Die Abschläge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember werden jetzt ausgezahlt, das meldet das Bundeswirtschaftsministerium.
Wie bei der Novemberhilfe seit 11. Dezember kann es auch bei der Dezemberhilfe Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geben. Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Die Abschlagszahlungen sind als Vorschuss auf spätere Zahlungen vorgesehen.
Mit der sogenannten "außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember" (Dezemberhilfe) können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember direkt oder indirekt betroffen sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten.
Anträge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können seit dem 22. Dezember von Soloselbständigen direkt und seit dem 23. Dezember für alle anderen Unternehmen über deren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf der IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Dort werden auch alle Fragen zur November- und Dezemberhilfe geklärt.
Anträge auf Novemberhilfe können noch bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Quelle: BMWi
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