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HWK Trier | August 2025
Standortvorteil trifft Nachhaltigkeit
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Trier bietet eine Informationsveranstaltung zum Quartiers- und Wärmekonzept am Standort parQ54 in Trier an.
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Juli 2025
Zwei neue Förderkredite für Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand sind zum 1. Juli gestartet: für neue Hardware bis KI. Interessant für kleinere Betriebe: Es gibt keinen Mindestkreditbetrag und einen kostenlosen Digitalisierungscheck.
Zum 1. Juli sind zwei Förderkredite zur Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand: der "ERP-Förderkredit Digitalisierung" und der "ERPFörderkredit Innovation" gestartet. Sie ersetzen den "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" sowie das Programm "ERP-Mezzanine für Innovation". Entwickelt wurden die neuen Förderprogramme von der KfW, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium. Sie richten sich an Freiberufler, Einzelunternehmen sowie Mittelständler mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Neu ist unter anderem eine höhere Förderung für Zukunftstechnologien. Hier können bis zu 25 Millionen Euro beantragt werden. Außerdem gibt es keinen Mindestkreditbetrag mehr. Letzteres soll kleineren Betrieben die Möglichkeit geben, in Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu investieren. Die Förderung reicht von der Anschaffung von Hard- und Software bis zu Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Zudem gibt es jetzt einen kostenlosen Digitalisierungs-Check mit einer Bestandsaufnahme und individuellen Empfehlungen. Dieser richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe.
Die Förderung in beiden Kreditprogrammen ist in drei Stufen unterteilt - je nach Digitalisierungs- oder Innovationsgrad und der relativen Größe des Vorhabens. Die Zinsvergünstigungen und die Höhe des ergänzenden ERP-Förderzuschusses nehmen mit steigender Komplexität und Innovationskraft des Vorhabens zu, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Ministerin und der KfW.
Die neue Basisförderung richtet sich an kleinere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz), die einfache Digitalisierungsmaßnahmen oder Produkt- oder Prozessinnovationen umsetzen wollen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Gefördert werden zum Beispiel:
Sie ist gedacht für anspruchsvollere Projekte mit einem höheren Digitalisierungs- oder Innovationsgrad. Zum Beispiel:
Sie ist für zukunftsweisende Vorhaben – beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz – oder für große Projekte. In Stufe zwei und drei können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben beantragt werden.
In Stufe 2 und 3 können die Unternehmen zusätzlich Förderzuschüsse bis zu fünf Prozent der Kreditsumme erhalten (maximal 200.000 Euro).
"Innovationen und Digitalisierung sind essentiell zur Stärkung des Standorts Deutschland. Wir wollen Innovationen fördern und ein starkes digitales Ökosystem entwickeln - vom Start-up über den Mittelstand bis hin zum Tech-Giganten. Dafür sind Förderinstrumente wie diese so wichtig", sagt Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont: "Mit den neuen Finanzierungsangeboten unterstützt die KfW gezielt kleine und mittlere Unternehmen. Wir fördern Investitionen in digitale Prozesse, zukunftsweisende Technologien und Künstliche Intelligenz – damit gute Ideen auch schnell Wachstum bringen."
"Digitalisierung ist der Schlüssel für nachhaltiges Wachstum und Produktivitätssteigerung, die alle Bereiche der Wirtschaft durchdringt – von der Bäckerei bis zum großen Industrieunternehmen. Mithilfe der Dreistufigkeit der zinsverbilligten Kredite stellen wir ein zielgerichtetes Angebot bereit und fördern die Vielfalt des Mittelstands. Die neu entwickelte Basisförderung ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten", sagt Melanie Kehr, Vorständin der KfW.
Quelle: KfW
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