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Neue Förderprogramme zur Digitalisierung im Mittelstand

Zwei neue Förderkredite für Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand starten zum 1. Juli: Für neue Hardware bis KI. Interessant für kleinere Betriebe: Es gibt keinen Mindestkreditbetrag und einen kostenlosen Digitalisierungscheck.

Zum 1. Juli starten zwei Förderkredite zur Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand: Den "ERP-Förderkredit Digitalisierung" und der "ERPFörderkredit Innovation". Sie ersetzen den "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" sowie das Programm "ERP-Mezzanine für Innovation". Entwickelt wurden die neuen Förderprogramme von der KfW, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium. Sie richten sich an Freiberufler, Einzelunternehmen sowie Mittelständler mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Neu ist unter anderem eine höhere Förderung für Zukunftstechnologien. Hier können bis zu 25 Millionen Euro beantragt werden. Außerdem gibt es keinen Mindestkreditbetrag mehr. Letzteres soll kleineren Betrieben die Möglichkeit geben, in Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu investieren. Die Förderung reicht von der Anschaffung von Hard- und Software bis zu Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Zudem gibt es jetzt einen kostenlosen Digitalisierungs-Check mit einer Bestandsaufnahme und individuellen Empfehlungen. Dieser richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe.

Die Förderung ist in drei Stufen unterteilt

Die Förderung in beiden Kreditprogrammen ist in drei Stufen unterteilt - je nach Digitalisierungs- oder Innovationsgrad und der relativen Größe des Vorhabens. Die Zinsvergünstigungen und die Höhe des ergänzenden ERP-Förderzuschusses nehmen mit steigender Komplexität und Innovationskraft des Vorhabens zu, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Ministerin und der KfW.

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Das sind die drei Stufen:

1. Basisförderung: 

Die neue Basisförderung richtet sich an kleinere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz), die einfache Digitalisierungsmaßnahmen oder Produkt- oder Prozessinnovationen umsetzen wollen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Gefördert werden zum Beispiel: 

  • Hardware wie neue Computer und Mobil­telefone für Mitarbeitende
  • Sicherheits­schränke für die Verwahrung der geförderten Hardware
  • Standard­software wie Programme zur Text­erstellung oder Tabellen­kalkulation,
  • Viren­scanner und lokale Firewalls Updates von Software
  • Einrichtung oder Ausbau inner­betrieblicher Breitband­netze
  • Migration auf Cloud­technologie

2. LevelUp-Förderung: 

Sie ist gedacht für anspruchsvollere Projekte mit einem höheren Digitalisierungs- oder Innovationsgrad. Zum Beispiel:

  • Erfassen von Unternehmens­daten zur Angebots­verbesserung, etwa mithilfe von Enterprise-Resource-Planning- oder Customer-Relationship-Management-Systemen
  • digitale Vernetzung innerhalb des Unternehmens, etwa mit produkt­begleitender Software wie Apps oder als Teil von "Industrie 4.0"-Vorhaben
  • die Umsetzung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • der Aufbau digitaler Geschäftsmodelle Maßnahmen zur Digitalisierung von Klein- und Einzel­unternehmen, zum Beispiel die Anschaffung von vernetzten digitalen Scannern oder Röntgen­geräten für (Zahn-)Arztpraxen – oder von Bestell­terminals für Restaurants
  • IT-Sicherheit: Implementierung eines umfassenden IT- und/oder Datensicherheits­konzepts
  • Mitarbeiterweiterbildung

3. HighEnd-Förderung: 

Sie ist für zukunftsweisende Vorhaben – beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz – oder für große Projekte. In Stufe zwei und drei können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben beantragt werden.

  • Einsatz von Big-Data-Anwendungen
  • Integration von Künstlicher Intelligenz in Wertschöpfungs­bereiche des Unternehmens
  • Mitarbeitende im Hinblick auf die oben genannten Zukunfts­technologien gezielt weiterbilden

In Stufe 2 und 3 können die Unternehmen zusätzlich Förder­zuschüsse bis zu fünf Prozent der Kredit­summe erhalten (maximal 200.000 Euro). 

Für Investitionen in digitale Prozesse, Zukunftstechnologien und KI

"Innovationen und Digitalisierung sind essentiell zur Stärkung des Standorts Deutschland. Wir wollen Innovationen fördern und ein starkes digitales Ökosystem entwickeln - vom Start-up über den Mittelstand bis hin zum Tech-Giganten. Dafür sind Förderinstrumente wie diese so wichtig", sagt Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont: "Mit den neuen Finanzierungsangeboten unterstützt die KfW gezielt kleine und mittlere Unternehmen. Wir fördern Investitionen in digitale Prozesse, zukunftsweisende Technologien und Künstliche Intelligenz – damit gute Ideen auch schnell Wachstum bringen."

"Digitalisierung ist der Schlüssel für nachhaltiges Wachstum und Produktivitätssteigerung, die alle Bereiche der Wirtschaft durchdringt – von der Bäckerei bis zum großen Industrieunternehmen. Mithilfe der Dreistufigkeit der zinsverbilligten Kredite stellen wir ein zielgerichtetes Angebot bereit und fördern die Vielfalt des Mittelstands. Die neu entwickelte Basisförderung ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten", sagt Melanie Kehr, Vorständin der KfW.

Quelle: KfW

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Text: / handwerksblatt.de

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