Selbst wenn der Kunde nur ein Croissant, ein einzelnes Brötchen oder Milchhörnchen mitnimmt, muss der Bäcker einen Bon ausdrucken und dem Kunden anbieten.

Selbst wenn der Kunde nur ein Croissant, ein einzelnes Brötchen oder Milchhörnchen mitnimmt, muss der Bäcker einen Bon ausdrucken und dem Kunden anbieten. (Foto: © Jens Rother/123RF.com)

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Die Bon-Pflicht für Bäcker bleibt

Es war das Aufreger-Thema vor Corona: Die Bon-Pflicht für Bäcker. Und es bleibt dabei: Selbst bei kleinsten Einkäufen müssen Bäcker einen Kassenbeleg ausgeben. Die FDP-Fraktion scheiterte im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der Bonpflicht.

Die Bon-Pflicht für Bäcker bleibt. Die FDP-Fraktion scheiterte Anfang Mai im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Belegausgabepflicht. Selbst wenn der Kunde nur ein Croissant, ein einzelnes Brötchen oder Milchhörnchen mitnimmt, muss der Bäcker einen Bon ausdrucken und dem Kunden anbieten.

Die meisten Kunden nehmen die Belege aber gar nicht mit, sondern entsorgen sie direkt im Geschäft. Bäcker protestierten Anfang des Jahres in ihren Geschäften und in den sozialen Medien mit Bergen von Kassenbons. 

Die FDP-Fraktion unterstützte den Protest und hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung im Bundestag eingebracht. Allerdings stimmten nur die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen dafür. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Entwurf aus verschiedenen Gründen ab, die AfD-Fraktion enthielt sich.

FDP wollte Bäcker von der Belegausgabepflicht befreien

Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.

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Die CDU/CSU-Fraktion war gegen die Aufhebung der Bon-Pflicht. Es wurde aber angeregt, die Frist zur Einführung neuer Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu verlängern, da es derzeit Probleme gebe, Fachfirmen für den Einbau zu finden. Außerdem zeigte man sich offen für neue technische Möglichkeiten, um auf die Ausgabe von gedruckten Belegen verzichten zu können.

Gegen eine längere Frist für den TSE-Einbau war die SPD-Fraktion. Es müssten auch nicht unbedingt immer Belege gedruckt werden. Stattdessen könnten die Kunden Belege über das Einlesen von QR-Codes erhalten. Die SPD-Politiker verwiesen laut einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages auf das durch die Corona-Pandemie veränderte Verbraucherverhalten. Immer mehr Menschen würden mit Karten bezahlen.

Die AfD- Fraktion stimmte einer Abschaffung der Bon-Pflicht zu, enthielt sich aber. Diese Pflicht betreffe nicht nur Bäcker, sondern alle Branchen seien betroffen. Die Linksfraktion lehnte den FDP-Vorstoß ab und wies darauf hin, dass die Bon-Pflicht nicht bedeute, dass stets Kassenbelege gedruckt werden müssten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte den FDP-Antrag. Sie verlangt Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen. 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) 

Text: / handwerksblatt.de

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