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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
In einem kostenlosen Webseminar zeigt die HwK Koblenz am Digitaltag, 27. Juni, die Chancen der Nutzung sozialer Netzwerke auf und gibt praktische Tipps.
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Vorlesen:
Seit Jahresanfang muss der Chef die Übernachtung für Bauarbeiter stellen und bezahlen. Das regelt der Tarifvertrag, den die Arbeitgeberverbände und die IG BAU im vergangenen Jahr unterzeichnet haben.
Für die rund 723.000 Bauarbeiter in Deutschland gilt bei "Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt": Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten "Auslöse" abziehen.
In den meisten anderen Branchen ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn seine Mitarbeiter für die Firma unterwegs sind. Das gilt jetzt auch am Bau. Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts- Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden.
Hintergrund: Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine "Auslöse" von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. Wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen.
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