Smart-Meter-Gateways sind vorgeschrieben für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh.

Smart-Meter-Gateways sind vorgeschrieben für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh. (Foto: © theerapong28/123RF.com)

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Smart Meter können jetzt eingebaut werden

Das BSI hat eine umstrittene Vorgabe für Smart Meter zurückgenommen. Jetzt können die intelligenten Messsysteme weiter betrieben und eingebaut werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  hat den Weg für eine schnellere Verbreitung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) freigemacht. Am 20. Mai 2022 hat es seine strittige Allgemeinverfügung – auch bekannt als Markterklärung – von 7. Februar 2020 zurückgenommen und stattdessen eine Übergangsregelung erlassen. "Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden", hieß es vom BSI. Mit der neuen Entscheidung sieht das Amt  "die Verlässlichkeit des Infrastruktur-Rollout im Interesse der Energiewende" gestärkt.

Im März 2021 hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgricht (OVG) entschieden, dass die Martkerklärung des BSI rechtswidrig war. In dem Rechtsstreit ging es vor allem um die Interoperabilität der vier Smart-Meter-Modelle, die das BSI bis 2020 zertifiziert hatte. Dabei handelt es sich um Geräte von EMH Metering, Power Plus Communications (PPC), Sagemcom Dr. Neuhaus und der Theben AG. Die Markterklärung der Behörde hatte die Pflicht ausgelöst, Messstellen dieser vier Hersteller einzubauen. Damit bewirkte sie faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme, die noch nicht vom BSI zertifiziert waren. Ein konkurrierender Hersteller aus Aachen ging dagegen vor und gewann das Eilverfahren vor dem OVG.

Gültige Zertifikate

Das BSI hat nun eine neue Verfügung erlassen. Darin stellt es fest, dass der Einsatz der Messysteme von PPC, EMH und Theben "nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist und die betroffenen intelligenten Messsysteme über gültige Zertifikate" über die Interoperabilität verfügen. Dies gilt prinzipiell auch für den Smarty IQ von Sagemcom Dr. Neuhaus – allerdings unter der Maßgabe, dass das erforderliche Zertifikat "innerhalb von zwölf Monaten vorliegen" wird. Im Dezember und Januar hatte das BSI bereits die nötigen Bescheinigungen für die Systeme von PPC, EMH und Theben erteilt.

Man wolle so die Rechtssicherheit wieder herstellen und das Rollout vorantreiben. Zudem sei der bisherige Rollout der intelligenten Messsysteme damit abgesichert.

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Lizenzierung durch das BSI ist Pflicht

Hintergrund: Mit smarten Stromzählern können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden. Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage. Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Dafür ist eine Lizenzierung der neuartigen Stromzähler durch das BSI notwendig. Smart-Meter-Gateways sind vorgeschrieben für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh.

 Was ist ein Smart Meter? Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler. Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Es ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen.

Informationen für die ElektrohandwerkeDie Installation und Einbindung von Smart Metern in ein intelligentes Stromnetz gehört zu den wichtigen Geschäftsfeldern der e-handwerklichen Fachbetriebe, betont der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).  Informationen des ZVEH finden Sie > hier DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

 

Text: / handwerksblatt.de

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