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Ersatzteile für Reparaturen von Waschmaschine und co. werden künftig einfacher erhältlich (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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EU zwingt Hersteller, Ersatzteile zu liefern

Betriebsführung

Die EU hat neue Regelungen für Elektrogeräte verabschiedet. Produzenten müssen künftig Ersatzteile bereitstellen. Außerdem sind sie verpflichtet, Informationen zur Reparatur herauszugeben.

Die EU-Staaten haben sich auf neue Ökodesign-Richtlinien für Haushaltsgeräte geeinigt. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays und Leuchtmittel sollen nicht nur weniger Energie verbrauchen, es gibt erstmals auch Vorgaben, wie die Geräte ressourcenschonender werden sollen. Künftig werden die Hersteller in die Pflicht genommen: Sie müssen Ersatzteile mindestens sieben Jahre lang vorhalten und Reparaturanleitungen frei zur Verfügung stellen.

Außerdem sollen die Geräte in Zukunft so gestaltet werden, dass ein Austausch mit herkömmlichen Werkzeugen ohne Schäden möglich ist. LED-Leuchtmittel dürfen nicht mehr fest in Lampen verbaut werden, sondern müssen austauschbar sein.

Die neuen Regeln werden wahrscheinlich im September 2021 in Kraft treten, vorher müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten noch zustimmen.

Reparaturen sichern die Existenz

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Hintergrund ist: Viele Elektrogeräte landen vorschnell auf dem Müll, obwohl sie repariert werden könnten. Freie Werkstätten bekommen aber oft keine Ersatzteile von den Herstellern oder nur gegen höhere Kosten. Die Anbieter diktieren so den Markt. Ersatzteile sollten deutlich günstiger und Reparaturanleitungen frei zugänglich sein, fordert Detlef Vangerow, Rundfunk- und Fernsehtechnikermeister aus Reutlingen. „Reparaturen sichern die Existenz der Werkstätten und erhalten das technische Know-how in Deutschland! Und Ersatzteile sind der Schlüssel zur Reparatur.“

Im Oktober 2018 hat Vangerow im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums als Experte die EU-Vorschläge bewertet. Der Reparatur-Spezialist freut sich über das Ergebnis seiner Arbeit: „Wir haben da ein dickes Brett gebohrt. Bei der Anhörung haben wir wirklich große Fortschritte errungen.“ Unterstützt wurde der Handwerker von der Initiative Runder Tisch Reparatur, einem Zusammenschluss von Umweltverbänden, Verbraucherschützern sowie Vertretern aus Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft. Auch die Partei der Grünen setzt sich für das Recht auf Reparatur ein.

Gut für Umwelt und Geldbeutel

Vangerow und seine Mitstreiter mussten kämpfen, um ihr Anliegen durchzusetzen: „Zuerst sah es so aus, als ob alles wieder gekippt und eine verwässerte Version der Richtlinie verabschiedet würde“, berichtet er. „Aber ich glaube, der politische Wille aus anderen EU-Ländern hat unsere Forderungen weitestgehend unterstützt. Die EU wollte Nägel mit Köpfen machen.“

Mit Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht hatte auch die Bundesregierung im September 2018 den Wettbewerb bei Ersatzteilen verbessert. Bei der EU-Regelung machte Deutschland nach Beobachtung von Vangerow aber keine gute Figur und stand eher auf der Bremse.

Der Handwerker und seine Mitstreiter sehen sich aber noch nicht am Ziel ihres Wirkens: Vor allem Smartphones, Computer und Tablets sind ressourcenintensiv in der Herstellung, haben jedoch oft nur eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer, weil keine Sicherheits- und Software­-Updates mehr erhältlich sind. Daher ist nicht nur die Hardware, sondern auch verfügbare Software sehr wichtig. „Ganz praktisch sollte hier für jede einzelne Produktgruppe festgelegt werden, wie lange Sicherheits- und Software-Updates zur Verfügung stehen müssen“, meint Vangerow.

Ressourcenschutz bitte auch für Produkte, die keine Energie verbrauchen

Verbraucherschützer sind zufrieden mit den neuen Normen: „Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel der Verbraucher“, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Der Ball liegt jetzt bei den EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen Maßstäbe beim Ressourcenschutz setzen und die Öko-Designrichtlinie erweitern.“ Er fordert, dass über das EU-Ökodesign alle relevanten Produktgruppen abgedeckt werden.

Vangerow sieht das genauso: „Die Regeln sollten auch für Produkte eingeführt werden, die keine Energie verbrauchen.“ Bei Büro- und Haushaltsmöbeln, Schuhen oder Freizeitartikeln gebe es ebenfalls Handlungsbedarf. „Produkte sollten generell haltbar, reparierbar und recyclingfähig sein“, betont er und appelliert an die EU-Kommission, im Interesse von Handwerk und Umwelt den Ressourcenschutz weiter auszubauen.

 

 

 

 

Text: / handwerksblatt.de

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