Das Technische Hilfswerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Auch Handwerker engagieren sich darin.

Das Technische Hilfswerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Auch Handwerker engagieren sich darin. (Foto: © Joerg Huttenhoelscher/123RF.com)

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Arbeitsfreistellung für helfende Handwerker beim THW

So mancher Handwerker engagiert sich ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW). Ab dem 1. Mai muss sein Chef ihn für unaufschiebbare THW-Dienste bezahlt von der Arbeit freistellen.

Viele ehrenamtliche Helfer aus dem Handwerk engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW). Das THW leistet seit Anfang März einen wichtigen Beitrag gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Die Einsatzkräfte richten mobile Teststellen ein, bauen Behelfskrankenhäuser auf, transportieren Proben und leuchten Kontrollstellen an den Grenzen aus. Außerdem unterstützt das THW Krisenstäbe in Bundesländern, Landkreisen und Kommunen.

Nun wurde das THW-Gesetz geändert und soll die ehrenamtlichen Helfer stärken: Ab dem 1. Mai 2020 müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für Einsätze freistellen – unter Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes. Diese Freistellung war bisher nur für Einsätze und Ausbildung möglich. Nun gilt sie auch für "unaufschiebbare THW-Dienste", wie etwa der Vor- und Nachbereitung von Einsätzen.

Weitere gesetzliche Neuerung: Das THW verzichtet außerdem künftig auf die Erstattung von Kosten für Einsätze, die im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgten.

Handwerk fordert: Keine zusätzliche Belastung der Arbeitgeber

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Handwerk die ehrenamtlichen Tätigkeiten seiner Arbeitnehmer grundsätzlich begrüßt und als wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und deren Zusammenhalt fördert. Zugleich mahnte der Verband, dass sich aus der Einbindung der Arbeitnehmer in ehrenamtliche Tätigkeiten für die Arbeitgeber keine zusätzlichen Belastungen ergeben dürfen.

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In der Gesetzesbegründung wurde dieser Kritik dadurch Rechnung getragen, dass dienstliche Veranstaltungen des THW in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit, das heißt möglichst an einem Wochenende, anberaumt werden sollen.

Gesetzeswortlaut Das geänderte THW-Gesetz ist hier abrufbar

Text: / handwerksblatt.de

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