Wie lassen sich Unfälle auf der Baustelle vermeiden? Die aktualisierte "Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten" gibt an, was bei Arbeiten auf Baustellen zu beachten ist.

Wie lassen sich Unfälle auf der Baustelle vermeiden? Die aktualisierte "Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten" gibt an, was bei Arbeiten auf Baustellen zu beachten ist. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten beachten

Die BG BAU hat die vollständig überarbeitete und aktualisierte "Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten" veröffentlicht, die alte UVV tritt damit außer Kraft.

Mitgliedsbetriebe können "Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38" ab sofort kostenlos auf der entsprechenden Internetseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) herunterladen oder ein kostenfreies Exemplar bestellen. Für andere Interessierte kostet die Bestellung fünf Euro.

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (UVV) ersetzt damit die alte Fassung, die aus dem Jahr 1977 stammt und 2012 zuletzt überarbeitet worden ist. Die neue Version wurde laut BG BAU erheblich gestrafft und auf 13 Kernbereiche reduziert. Neu ist zudem, dass sie künftig auch für Solo-Selbstständige gilt.

Neue UVV soll schlanker und praxistauglicher sein

Im Kern behandelt die UVV kritische Punkte wie Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, den Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen sowie die Gefahr von Abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände.

Die UVV wurde der BG BAU zufolge an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst und die für den Bau typischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt. Die näheren Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 werden laut der Berufsgenossenschaft über eine DGUV Regel erfolgen, die zeitgleich mit der UVV veröffentlicht werden wird.

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Überarbeitet wurde die UVV unter Beteiligung von Experten der BG BAU, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialpartner Bau und staatlicher Stellen.

Quelle: BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

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