Wenn zwei sich streiten: die Universalschlichtungsstelle hilft! (Foto: © lightwise/123RF.com)

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Neue Schlichtungsstelle für Verbraucher

Betriebsführung

Seit Januar 2020 ist die Universal-Schlichtungsstelle tätig. Unternehmer müssen auf sie hinweisen, wenn sie an dem freiwilligen Online-Verfahren teilnehmen, sonst drohen Abmahnungen.

Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der Schlichtungsstelle behandelt werden. Unternehmen, die mindestens 11 Personen beschäftigten, müssen seit 2017 auf ihre Bereitschaft bzw. ihre Pflicht, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, hinweisen. Die Informationen müssen leicht zugänglich, klar und verständlich angegeben werden, entweder auf der Website oder bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  zusammen mit diesen. Wer nicht bereit ist, daran teilzunehmen, muss darüber ebenfalls informieren. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. 

Die Universal-Schlichtungsstelle des Bundes ist online > hier erreichbar

Neuer Name, alte Adresse

Wer sich zur Teilnahme bereit erklärt hat, konnte bis dato in der Regel auf die Allgemeine Schlichtungsstelle des "Zentrum für Schlichtung e.V."in Kehl verweisen. Zum 1. Januar 2020 bleibt sie auch weiterhin für Schlichtungsfälle zuständig, aber der Name ändert sich. Dementsprechend müssen Unternehmer den Hinweis sowohl auf ihrer Homepage bzw. in ihren AGBs ändern in "Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.". Diese Schlichtungsstelle ist – wie bislang auch – erreichbar unter verbraucher-schlichter.de.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für alle Handwerksbetriebe ein Informationsblatt mit konkreten Anleitungen sowie  Musterformularen für die Verbraucherschlichtung bereitgestellt, die kostenlos hier heruntergeladen werden können.

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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert ebenfalls in einem kostenlosen Flyer.

Handwerksbetriebe, die ihre Produkte oder Dienst- bzw. Werkleistungen über einen Online-Shop vertreiben, sind verpflichtet, auf ihrer Webseite mit einem Link auf eine Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. Sie ist hier erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr.

Achtung, Abmahnfalle!

Praxistipp: Der obligatorische Hinweis auf die Verbraucherschlichtungsstelle war zuletzt Gegenstand zahlreicher Abmahnungen. Um Abmahnvereinen keine Angriffsfläche zu bieten, sollten Online-Händler die Bezeichnung der Schlichtungsstelle zum 1. Januar 2020 anpassen.

Keine Angst vor Abmahnungen! Viele Handwerksunternehmer, die einen Website betreiben, müssen damit rechnen: Plötzlich flattert ein Brief ins Haus, der sie auffordert, eine hohe Summe zu zahlen. Lesen Sie hier, wie Sie sich wehren können!

Erklärvideo: So funktioniert die Verbraucherschlichtung

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Text: / handwerksblatt.de

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