Foto: © Handwerkskammer Koblenz
HWK Koblenz | April 2024
"Berufe-Festival" gibt praktische Orientierung
Die Premiere des neuen Veranstaltungsformats kam vor allem durch sein "Handwerk zum Anfassen" hervorragend an bei den Jugendlichen.
Online Shop Betreiber müssen einige rechtliche Stolperfallen beachten. Hier eine Checklist mit den wichtigsten Punkten. (Foto: © langstrup/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2016
Seit dem 9. Januar 2016 müssen Unternehmen mit Webshops zu einer EU-Plattform für Online-Streitschlichtung verlinken.
Alle Online-Händler müssen auf ihrer Internetseite einen Link setzen zu einer Plattform der EU-Kommission für Streitbeilegung ("OS-Plattform") – und zwar leicht zugänglich. Grund für diese neue Pflicht ist eine EU-Verordnung, sie gilt unabhängig vom deutschen Recht.
Das rät Rechtsanwalt Marcus Dury, Inhaber einer Kanzlei für IT- und Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für IT-Recht:
Die Online-Streitbeilegung soll Kunden und Händlern helfen, Schwierigkeiten außergerichtlich zu klären. Über den genauen Ablauf ist bislang nichts bekannt. Die EU-Kommission muss zunächst eine geeignete Plattform schaffen. Angeblich soll sie am 15. Februar 2016 freigeschaltet werden. Händler sollten den Link jedoch schon vorher einfügen, da ansonsten Abmahnungen drohen. Mehr Details finden Sie auf website-check.de.
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