Streitschlichtung: Neues Gesetz im Sinne des Handwerks
Das Gesetz für eine Alternative Streitbeilegung (ADR) hat den Bundesrat passiert. Die Handwerksorganisation begrüßt die jetzt verabschiedete Fassung.
Deutschland hat mit dem Gesetz eine europäische Richtlinie umgesetzt. "Wie vom Handwerk vorgeschlagen, wird das online-orientierte ADR-Verfahren künftig beim Bundesamt der Justiz als bundesweiter Stelle durchgeführt. Das ist bürokratiearm, kostensparend und vermeidet den Aufbau von Parallelstrukturen", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Der ursprüngliche Gesetzentwurf wollte die Schlichtungsstellen bei den Ländern angliedern. Diese wiederum hätten ihre Verpflichtung auf die Handwerksammern abschieben können. Dagegen hat sich das Handwerk erfolgreich gewehrt – die Kammern dienen den Interessen der Wirtschaft und haben nicht die Aufgabe, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. "Mit der Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie schafft der Bundestag effiziente Strukturen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland", lobt der ZDH-Geschäftsführer.
Mehr Mut des Gesetzgebers hatte er sich aber bei der Verfahrensgestaltung erhofft: Bei Streitwerten bis zu 100 Euro fallen 190 Euro pro Schlichtung für den Unternehmer an. Nur durch eine faire Gleichbehandlung der Parteien bei den Verfahrenskosten und bei der Verbindlichkeit des Schiedsspruches bringe die alternative Streitschlichtung Vorteile gegenüber Gerichtsprozessen, meint Schwannecke. "Handwerker werden nun weiterhin prüfen müssen, ob sie ADR-Verfahren alternativ zum klassischen Prozess wählen."
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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