Rote Karte

Kicken beim betrieblichen Fußballturnier auch andere Betriebe oder Personen mit, die nicht in dem Betrieb beschäftigt sind, zeigt die gesetzliche Unfallversicherung im Schadensfall die rote Karte. (Foto: © wavebreak Media Ltd./123RF.com)

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Sportunfall: Geld von der Versicherung?

Betriebsführung

Betriebssport ist gesund – solange Beschäftigte sich dabei nicht verletzen. Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Eine Berufsgenossenschaft klärt auf.

Beim Fußballturnier der Firma den Knöchel verstaucht? Greift jetzt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) meldet: Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Veranstaltung.

Um als versicherte Gemeinschaftsveranstaltung zu gelten, muss bei einer betrieblichen Sportveranstaltung wie einem Fußballturnier der Spaß im Vordergrund stehen, nicht der Wettbewerb, vergleichbar mit einem Betriebsfest. Lässt sich nachweisen, dass die Veranstaltung dazu dienen soll, die Verbundenheit unter den Beschäftigten zu festigen, dann gilt der Versicherungsschutz. Sie sollte deshalb allen Mitarbeitern offen stehen und von der Unternehmensleitung als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung behandelt werden.

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Alle Mitarbeiter müssen sich angesprochen fühlen

Richtet sich ein Fußballturnier nur an die leidenschaftlichen Kickerinnen und Kicker im Betrieb, scheidet der Versicherungsschutz aus, warnt die BGHM. Damit der Spaß zur Gemeinschaftsveranstaltung wird, braucht es ein Alternativprogramm für die Nicht-Fußballer. Das sollte mehr beinhalten als Hüpfburg, Grill und Getränkestand.

Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn an dem Turnier fremde Unternehmen oder Beschäftigte beteiligt sind. Die Veranstaltung sollte laut BGHM ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter angeboten werden und geeignet sein, das Wir-Gefühl innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Text: / handwerksblatt.de

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