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HWK Koblenz | Dezember 2025
Web-Seminar zu steuerlichen Neuerungen
Anmeldungen für die Online-Veranstaltung der HwK Koblenz zu steuerlichen Neuerungen in 2026 am Dienstag, 13. Januar, sind ab sofort möglich.
Das Bauhandwerk muss mit seinen Dieselfahrzeugen in die Innenstädte fahren dürfen, fordert der ZDB. (Foto: © welcomia/123RF.com)
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Oktober 2018
Die Einigung in der Dieselfrage ist ein wichtiger Schritt, meint das Bauhandwerk. Es sei aber nicht verständlich, warum die Nachrüstung der Handwerks- und Lieferfahrzeuge nicht voll unterstützt werde.
"Nach jahrelangen Diskussionen ist die Einigung in der Dieselfrage zumindest ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes Felix Pakleppa die Beschlüsse des Bundesumwelt- und des Verkehrsministeriums. "Unsere Forderung, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden, wurde damit zunächst aufgegriffen." Im nächsten Schritt müssten nun praxistaugliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die insbesondere auch die für die Bauwirtschaft wichtigen Handwerks- und Lieferfahrzeuge berücksichtigten.
Pakleppa begrüßt zwar die Nachrüstförderung für Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen, sieht aber deren Höhe skeptisch: "Handwerks- und Lieferfahrzeuge müssen im jetzt geplanten Maßnahmenpaket angemessen berücksichtigt werden. Dabei lässt sich nicht erklären, warum die Nachrüstung nicht vollständig, sondern lediglich zu 80 Prozent unterstützt werden sollen."
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Gebaut werde überall – die Erreichbarkeit der Innenstädte sei eine Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit der Baubetriebe. Diese seien aber auch überregional aktiv. "Daher muss der Anspruch auf Nachrüstung für Handwerks- und Lieferfahrzeuge deutlich weiter gefasst werden, als es in der jetzigen Beschränkung auf wenige Städte und angrenzende Landkreise vorgesehen ist," forderte Pakleppa abschließend.
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