Zu spät dran? Das kostet!

Zu spät dran? Das kostet! (Foto: © Алексей_Кириллов/123RF.com)

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40 Euro für verspäteten Lohn

Betriebsführung

Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn zu spät aus, muss er eine Pauschale von 40 Euro drauflegen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Chef, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 Euro leisten muss.

Seit 2014 steht einem Gläubiger bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des Verzugsschadens auch eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu. Im Arbeitsrecht ist umstritten, ob die gesetzliche Neuregelung hier auch gilt. Das LAG Köln hat diese Rechtsfrage erstmals obergerichtlich entschieden – zugunsten der Arbeitnehmer.

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Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der 40-Euro-Pauschale um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sei. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung, die Erhöhung des Drucks auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen, spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2016 Az.12 Sa 524/16 
(Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen).

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Text: / handwerksblatt.de

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