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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Gefährlicher Müll? Die Menge entscheidet über die Meldepflicht (Foto: © Vichaya Kiatying-Angsulee/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2017
Beim Mülltransport hat die EU doch noch eine mittelstandsfreundliche Lösung gefunden: Gefährliche Abfälle müssen erst ab einer Menge von zwei Tonnen gemeldet werden.
Die Europäische Union hat die Anzeigepflicht für den Transport gefährlicher Abfälle geändert. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat einer Ausnahme bei der Registrierungspflicht zugestimmt. Damit kommt er einer Forderung des Handwerks nach, Betrieben den Transport einer geringen Menge gefährlicher Abfälle anzeigefrei zu erlauben. Der Ausschuss hat über ein Paket abgestimmt, das unter anderem die EU-Abfallrahmenrichtlinie überarbeitet. Nun muss der Europäische Rat sich für die Regelung einsetzen.
Eine entsprechende Norm hat sich in Deutschland bewährt. Hier gilt seit Juni 2014: Eine Anzeigepflicht besteht für Handwerksbetriebe nur, wenn sie mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr transportieren. Wer darunter bleibt, ist von der Anzeige befreit. Denn Handwerker befördern Abfälle nicht gewerbsmäßig, sondern nur als Nebenleistung zu ihrer eigentlichen Arbeit.
Hier ist das Erklärvideo zum Thema
aki; Foto: © Vichaya Kiatying-Angsulee/123RF.com
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